Im Gespräch: Pilotprojekt Kartenbeantragung wird ausgeweitet

Die Schlüssel zur Telematikinfrastruktur (TI) sind für Leistungserbringer:innen im Hilfsmittelbereich der elektronische Berufsausweis (eBA) und die Institutionskarte (SMC-B). Diese konnten zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts bei ausgewählten Handwerkskammern beantragt werden. Janine Neumeister ist Senior Account Manager eHealth beim Kartenhersteller D-Trust und erläutert im Gespräch mit Optica den aktuellen Stand.

Liebe Frau Neumeister, welche Erfahrungen haben die Pilotkammern gemacht? 

Janine Neumeister: : In der Pilotphase wurde die Beantragung von eBA und SMC-B in Zusammenarbeit mit drei Handwerkskammern gestartet. Der Prozess verlief nicht ohne Herausforderungen, aber es konnten wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, um Hindernisse für eine bundesweite Ausweitung zu identifizieren und zu überwinden. Die beantragungsbereiten Stellen sowie die weiteren Schritte werden zeitnah definiert, mit dem Ziel, die gesamte Branche bis zur Einführung der Telematikinfrastruktur-Pflicht zu integrieren. Der Startschuss für die Beantragung steht dabei kurz bevor. 

Was sind Herausforderungen bei der Antragstellung?

Janine Neumeister: Man muss bedenken, dass das für alle Beteiligten ein ganz neuer Prozess ist. Uns ist zunächst wichtig, dass die Kammern mit den Antragsformularen klarkommen. Deswegen schulen wir sie in einem ersten Schritt. Ab dem zweiten Halbjahr werden wir dann Webinare für die Betriebe anbieten, in denen wir den Mehrwert der TI sowie den Antragsprozess vorstellen und erläutern, was sie tun müssen. Diese werden wir voraussichtlich auch 2026 noch anbieten, denn es ist aufgrund der Kürze der Zeit absehbar, dass bis zum 1.1.2026 noch nicht alle Betriebe ihre Karten haben werden. 

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Wann sollten die Betriebe ihre Karten beantragen und was brauchen sie dafür?

Janine Neumeister: Es ist ratsam, dass sich die Betriebe frühzeitig mit der TI beschäftigen. Sobald die zuständige Kammer bereit ist, sollte die Antragstellung mit Blick auf die gesetzliche Frist in Gang gesetzt werden. Dabei muss zunächst eine zur Antragstellung befugte Person, in der Regel Meister:innen, den eBA beantragen. Die Befugnis muss bei der Kammer durch eine Berufsurkunde nachgewiesen werden. Mit der Vorgangsnummer kann der eBA dann bei einem zugelassenen Kartenhersteller, wie D-Trust, beantragt werden. Dazu müssen sich die Antragsteller:innen mit einem gültigen Ausweisdokument identifizieren. Wir haben derzeit eine Produktionszeit von zwei bis drei Wochen, weil der Prozess vollelektronisch und medienbruchfrei ist. Wir sind der einzige Vertrauensdienstanbieter, der aktuell den e-Antrag integriert hat. Das bedeutet, dass das Antrags-PDF nicht mehr ausgedruckt, unterschrieben und zur D-Trust geschickt werden muss. Ist der eBA da, kann die SMC-B-Karte nach dem gleichen Prinzip beantragt werden. Dafür muss der Betrieb seine Kammerzugehörigkeit nachweisen. 

Was würden Sie Hilfsmittelerbringer:innen gerne noch mit auf den Weg geben?

Janine Neumeister: Die Antragsteller:innen sollten keine Berührungsängste mit der TI haben. Vielleicht gibt es aktuell noch nicht so viele Anwendungen, aber die kommen. Die IT-Dienstleister arbeiten fortlaufend daran und sie werden ein vollständig digitalisiertes Arbeiten ermöglichen. Das wird den erhofften Mehrwert und spürbare Zeitersparnis mit sich bringen. Bis dahin ist es ein Weg, den auch andere Sektoren im Gesundheitsbereich schon gehen. Wir sollten keinen Stillstand da reinbringen und den Veränderungen positiv entgegen gehen.