Preiszuschläge für Rehatechnik und Pflegebetten

Die Landesinnung, die AOK Bayern und AOK Hessen haben sich auf Zuschläge im ersten Quartal 2022 für Rehatechnik und Pflegebetten geeinigt.

Vom 1. Januar bis 31. März 2022 können Hilfsmittelleistungserbringer:innen in Bayern aufgrund gestiegener Frachtkosten und Einkaufspreise in den Verträgen RT1, RT2, "Betten", Treppenfahrzeuge und Mobilitätshilfen und PG 04/33 (Bade- und Toilettenhilfe) sowie RT3 - Kinderversorgungen mit diversen Preiserhöhungen kalkulieren. Darauf haben sich die Landesinnungen Bayern für Orthopädie-Technik & der Fachverband für Orthopädie-Technik und Sanitätsfachhandel Bayern e. V und die AOK Bayern noch kurz vor Weihnachten verständigt.

Die Details im Überblick:

  • Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes auf 0,93 Euro/Min. 
  • Erhöhung der Erst- und Folgepauschale für Pflegebetten auf 510 Euro
  • Vereinbarung Erst- und Folgepauschale für Niederflurbetten mit 686 Euro
  • Erhöhung der Erstpauschale für Lifter und Positionswechselhilfen auf 1.000 Euro (Folgepauschale bei 900 Euro)
  • 12 Prozent Aufschlag auf Vertragspreise (RT1 und RT2) und Ersatzteilpreise (RT1, RT2 und RT3)
  • Vertragspreiserhöhung für Elektrorollstühle der Produktart 18.50.04.0/1 in Höhe von 100 Euro (netto)
  • 15 Prozent Aufschlag auf Erstpauschalen, 7 Prozent Aufschlag auf Folgepauschalen


Die AOK Hessen hat rückwirkend zum 1. Januar 2022 Übergangsvereinbarungen inkl. Preiserhöhungen für den Rehabereich bis zum 30.06.2022 abgeschlossen. Es ist jeweils kein erneuter Vertragsbeitritt notwendig. 

  • Die Vereinbarung für Gehhilfen (PG 10) sieht eine Vergütungs- und eine Folgevergütungspauschale von jeweils 84 Euro netto vor. 
  • Beim Rahmenvertrag über die Lieferung von Rehabilitationshilfsmitteln gilt bei der Vertragspreisliste eine Übergangsregelung sowie ein Nachtrag zum Rahmenvertrag, wonach u. a. die Wiedereinsatzpauschalen (Kennzeichen Hilfsmittel 02) über alle Produktgruppen des Vertrages, bis auf die Produktart 22.40.01.0 und 22.40.01.1 (Lifter, fahrbar zur Fremdbedienung), um 20 Prozent erhöht werden. 
  • Außerdem wurde eine Nachtragsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit Pflegebetten und Pflegebetttischen sowie Bettnachttischen mit verstellbarer Platte geschlossen. 
  • Vom 1.1. bis 30.6.2022 wird demnach aufgrund aktueller Preisentwicklungen bei Rehahilfsmitteln eine befristete Sondervereinbarung geschlossen. Sie gilt für alle Erst- und Folgeversorgungen, die in diesem Zeitraum erbracht werden. Die Pauschalvergütung beträgt für einen Nutzungszeitraum von zwei Jahren jeweils 510 Euro netto.
  • Seit 1.2.22 gelten bis 31.12.22 Preisanpassungen für die Krankenfahrzeuge (PG 18). Für die Produktarten 18.50.02.5 und 18.50.02.7 (Greifreifenrollstühle mit Rückenlehnenverstellung, Greifreifenrollstühle mit multifunktionaler Sitzeinheit) werden die Nettovertragspreise für Neulieferungen (Kennzeichen Hilfsmittel 00) um 12 Prozent auf 1.456 Euro (18.50.02.5) bzw. 1.097,60 Euro (18.50.02.7) erhöht. 
  • Für die Produktart 18.50.02.2 (Leichtgewichtrollstühle) werden die Nettovertragspreise für Vergütungspauschalen (Kennzeichen Hilfsmittel 08) um 12 Prozent auf 319,20 Euro und die Nettovertragspreise für Folgevergütungspauschalen (Kennzeichen Hilfsmittel 09) um 6 Prozent auf 265 Euro erhöht. 
  • Für die Produktarten 18.46.03.0 und 18.46.03.1 – jetzt auch 18.46.01.0 und 18.46.01.2 (Duschrollstühle) – werden die Nettovertragspreise für Neulieferungen (Kennzeichen Hilfsmittel 00) um 5 Prozent auf 514,50 Euro (18.46.03.0) bzw. 357 Euro (18.46.03.1) erhöht. 
  • Für die Produktart 18.46.02.0 (Toilettenrollstühle) werden die Nettovertragspreise für Vergütungspauschalen (Kennzeichen Hilfsmittel 08) um 20 Prozent auf 86,40 Euro und die Nettovertragspreise für Folgevergütungspauschalen (Kennzeichen Hilfsmittel 09) um 10 Prozent auf 71,50 Euro erhöht.

Quelle: MTD-Instant

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