Schaufenster gematik: Aus der Not eine Tugend machen

Erleidet ein:e Patient:in bei der Behandlung einen medizinischen Notfall, geht es oft um Sekunden und um die richtigen Informationen. Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kann ein Notfalldatensatz gespeichert werden, der im Zweifelsfall Leben retten kann

Pfleger erklärt Seniorin etwas am Smartphone

Passieren kann es überall, auch in Ihrer therapeutischen Praxis: Ein:e Patient:in kollabiert, ist nicht mehr ansprechbar, der Notarzt wird gerufen, und braucht Informationen zum Betroffenen. Sind Allergien bekannt? Manche Medikamente können den sogenannten anaphylaktischen Schock auslösen, und bevor die Notärzte etwas verabreichen, wäre es gut, zu wissen, ob die Medikation vertragen wird. Oder trägt der oder die Patient:in möglicherweise Implantate? Vielleicht einen Herzschrittmacher und die Bewusstlosigkeit wird von einem Defekt an diesem lebenswichtigen Gerät verursacht? Solche und andere Informationen – wie Kontaktdaten von behandelnden Ärzt:innen ein Notfallkontakt oder regelmäßig eingenommene Medikamente – sind bei der Diagnose hilfreich und sparen wertvolle Zeit. Als Notfalldatensatz können sie auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und ausgelesen werden. Natürlich nicht von jeder x-beliebigen Person, sondern nur von dazu Berechtigten. Und wer dazu berechtigt ist, das ist in der Telematikinfrastruktur (TI) hinterlegt. Tritt also ein Notfall ein, wird die eGK ans Lesegerät gehalten, in der Praxissoftware der Notfalldatensatz angefordert und dort zwischengespeichert. Dort kann der Notfalldatensatz auch aktualisiert und wieder auf der eGK gespeichert werden. Das System insgesamt wird Notfalldatenmanagement genannt, kurz NFDM.

Auslesen des Notfalldatensatzes wird protokolliert

Normalerweise sollten die Patient:innen dem zustimmen, im Notfall ist das aber auch ohne Zustimmung möglich. Zu diesen Notfällen zählt eine Versorgung durch Notarzt oder Rettungsdienst vor Einlieferung in die Klinik, die ungeplante Notaufnahme ins Krankenhaus oder die ungeplante Patientenversorgung im ambulanten Versorgungssektor, also außerhalb der Krankenhäuser oder Kliniken. Der Grund für das Auslesen der Informationen, der Zeitpunkt des Zugriffs und die Person, die den Notfalldatensatz anfordert, werden auf der eGK protokolliert. Die Voraussetzung dafür, den Notfalldatensatz auszulesen, ist der Anschluss der Praxis an die TI, der für jede ihrer Anwendungen benötigt wird. Konkret vorhanden sein muss ein Konnektor, der über die NFDM-Funktionalität verfügt. Außerdem muss die Praxissoftware das Update für NFDM erhalten haben, und schließlich muss ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation vorhanden sein. Die Ausgabe des eHBA an Physiotherapeut:innen und andere Berufsgruppen der Heilberufler:innen in ausgewählten Bundesländern hat vor einigen Monaten im Pilotbetrieb begonnen. Voraussichtlich im Herbst 2022 wird das dafür zuständige Elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster, Nordrhein-Westfalen, den regulären Betrieb aufnehmen.

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