Wochenrückblick KW 13: Reformen zeigen Wirkung, Herausforderungen bleiben

Die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung schreitet voran, bringt jedoch weiterhin unterschiedliche Herausforderungen für die Gesundheitsfachberufe mit sich. Aktuelle Auswertungen und Studien zeigen Fortschritte in der Organisation der Heilmittelversorgung, gleichzeitig rücken strukturelle Themen wie Fachkräftesicherung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen stärker in den Fokus.

Heilmittelpolitik: Evaluation der Heilmittel-Richtlinie zeigt Fortschritte und weiteren Handlungsbedarf

Die Evaluation der Heilmittel-Richtlinie macht deutlich, dass die Reform von 2019 in vielen Bereichen zu spürbaren Verbesserungen geführt hat. Insbesondere der Abbau bürokratischer Vorgaben sowie erweiterte Spielräume bei Verordnungen erleichtern den Versorgungsalltag.

Gleichzeitig zeigt sich, dass bestehende Möglichkeiten noch nicht überall ausgeschöpft werden. Informationsdefizite auf Seiten der Verordner tragen dazu bei, dass Potenziale – etwa beim langfristigen Heilmittelbedarf – nicht vollständig genutzt werden. Für die weitere Entwicklung der Heilmittelversorgung wird daher neben regulatorischen Anpassungen auch eine bessere Information und Abstimmung zwischen den Beteiligten als relevant beschrieben.

Blankoverordnung und Parallelbehandlung: Berufspolitische Einordnung und aktuelle Anpassungen in der Heilmittelversorgung

In der berufspolitischen Diskussion wurde die vom AOK-Bundesverband veröffentlichte Analyse zur Blankoverordnung deutlich zurückgewiesen. Kritisiert wird insbesondere die aus Sicht der Heilmittelberufe unzureichende Datengrundlage sowie eine Bewertung, die zentrale Effekte der Reform nicht angemessen berücksichtigt. Aus Sicht der Leistungserbringer wird betont, dass die Blankoverordnung in der Praxis zu mehr Eigenverantwortung, effizienteren Abläufen und einer patientenorientierteren Versorgung beitragen kann.

Gleichzeitig hat der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED e. V.) eine praxisrelevante Anpassung zur Parallelbehandlung aufgegriffen: Ab dem 1. April 2026 wird diese auch bei unterschiedlicher Diagnosegruppe zulässig sein. Dadurch erweitern sich die therapeutischen Handlungsspielräume und die organisatorische Flexibilität in der Versorgung weiter. Die Umsetzung bleibt jedoch an die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie sowie eine sorgfältige Indikationsstellung gebunden. Insgesamt verdeutlichen beide Entwicklungen die fortlaufende Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung zwischen berufspolitischer Bewertung und konkreten regulatorischen Anpassungen.

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Physiotherapie: Fachkräftesituation rückt stärker in den Fokus

Die Versorgung mit physiotherapeutischen Leistungen steht zunehmend im Zusammenhang mit der verfügbaren Fachkräftebasis. Aktuelle Studiendaten weisen darauf hin, dass sich die personelle Situation perspektivisch weiter verändern wird, während gleichzeitig der Bedarf an therapeutischen Leistungen steigt.

Im Mittelpunkt möglicher Lösungsansätze stehen strukturelle Weiterentwicklungen des Berufsbildes. Dazu zählen unter anderem eine stärkere Akademisierung, erweiterte Handlungsspielräume sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Ergänzend wird auch die gezielte Gewinnung internationaler Fachkräfte als ein Baustein zur Stabilisierung der Versorgung diskutiert.

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