Wochenrückblick KW 3: Reformen, Digitalisierung und Versorgung im Fokus
Refinanzierung der Telematikinfrastruktur angepasst
Die monatliche Förderung für die Telematikinfrastruktur (TI) wurde angepasst. Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) wird nun mit 7,99 € pro Monat gefördert, TI-Hardware mit 213,75 €. Bei monatlichen Kosten von 214,65 € ergibt sich ein Überschuss von 7,99 € pro Monat.
Die angepasste Förderung macht die Anbindung an die TI wirtschaftlich attraktiver. Auch wenn die Anschlussfrist auf den 1. Oktober 2027 verschoben wurde, wird ein frühzeitiger Anschluss empfohlen, um sich mit den Funktionen und Prozessen der TI vertraut zu machen.
Beihilfehöchstbeträge steigen bundesweit und in Niedersachsen
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat angekündigt, die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. Februar 2026 zu erhöhen. Bundesländer, die sich nach der Bundesbeihilfeverordnung richten – darunter Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt – übernehmen die Anpassungen automatisch. Andere Länder treffen eigene Entscheidungen zur Umsetzung.
Niedersachsen hat die Höchstbeträge rückwirkend zum 1. Januar 2026 angepasst und reagiert damit auf die zum Jahresbeginn geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen. Die aktualisierten Beihilfeverordnungen stehen den Mitgliedern der entsprechenden Verbände zur Verfügung.
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Digitalisierung der Geburtsmeldung gestartet
Erstmals in Deutschland wurde eine Geburtsanzeige vollständig digital und medienbruchfrei von einer Klinik an ein Standesamt übermittelt. Das sogenannte „Kieler Modell“ nutzt Machine-to-Machine-Kommunikation und ersetzt Papier, manuelle Erfassung und Transportwege.
Die Vorteile des Verfahrens liegen in der sofortigen Verfügbarkeit der Daten, höherer Qualität durch automatische Validierung, weniger Rückfragen und beschleunigten Prozessen bei der Ausstellung von Geburtsurkunden. Für Eltern bedeutet dies eine schnellere Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und weiteren Leistungen. Die technische Umsetzung basiert auf bestehenden behördlichen Standards und ermöglicht einen bundesweiten Rollout ohne aufwändige Einzelintegrationen. Ein nächster Schritt ist die Digitalisierung der Sterbefallmeldung.
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