Der aktuelle Stand der eVerordnung – und ihr Einfluss auf die Abrechnung
Wann kommt die eVerordnung?
Die Digitalisierung der Praxis und bei der Behandlung im Heilmittelbereich schreitet immer weiter voran. Dazu soll auch die eVerordnung ihren Teil beitragen. Erfahren Sie mehr darüber, wie der Status quo der eVerordnung für Heilmittel aussieht und wie sich die Abrechnung verändern wird.
Wer arbeitet die elektronische Heilmittelverordnung aus?
Damit die eVO bestmöglich in den Praxisalltag implementiert werden kann, arbeiten diverse Akteure der Branche an der Ausgestaltung mit. Treibende Kraft ist die gematik. Sie übernimmt primär die technische Rolle in der Ausarbeitung.
In regelmäßigen Abstimmungsrunden mit Leistungserbringenden, Verbänden, Krankenkassen oder auch Softwareanbietern und Abrechnungszentren werden zentrale Anforderungen besprochen. So soll bei der Einführung der eVerordnung für die Physiotherapie und alle anderen Heilmittelberufe ein reibungsloser Ablauf ermöglicht werden.
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Welchen Einfluss hat die eVerordnung für Heilmittel auf die Abrechnung?
Die eVO könnte vor allem in Hinsicht auf formelle Fehler bei der Erstellung der Verordnung Vorteile mit sich bringen. So wird es fehlende Unterschriften von Ärzt:innen zukünftig nicht mehr geben. Das liegt daran, dass die Erstellung einer eVerordnung ohne elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) des Arztes nicht möglich ist – dieser ist das Äquivalent zu der aktuellen Unterschrift auf einem Muster-13-Rezept.
Auch das Ausstellungsdatum wird durch die eVerordnung automatisch generiert.
Nichtsdestotrotz wird es weiterhin keinen zentralen Dienst geben, der die Verordnungen auf Fehler fachlicher Natur prüft. Dadurch wird es auch zukünftig zu Absetzungen kommen können, wenn zum Beispiel eine falsche Diagnosegruppe oder ähnliches in der eVerordnung hinterlegt wird.
Außerdem besteht das Potenzial für neue technische Fehlerquellen. So könnten möglicherweise Bugs im System auftreten, die zu technischen Absetzungen führen könnten.
Abrechnungszentrum vs. Selbstabrechnung – wie lautet die Empfehlung für die eVerordnung?
Auch mit der Einführung der eVerordnung ist ein Abrechnungsdienstleister ratsam. Dieser prüft weiterhin die (e)Verordnung auf fachliche und zukünftig auch technische Fehler und damit hat man auch die hinzugekommenen Risiken immer im Blick.
Durch die digitale Übermittlung der eVerordnungen erfolgt die Kommunikation zukünftig noch schneller und unkomplizierter. Auch die Vorbereitung für den postalischen Versand entfällt bei allen elektronischen Verordnungen und beschleunigt damit den Abrechnungsweg.
Zusätzlich sorgen wichtige Dienstleistungen wie zum Beispiel die Vorauszahlung weiterhin für eine höhere Liquidität bei Heilmittelpraxen und damit vor allem auch für Planungssicherheit.
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Mit unseren Zusatzleistungen rund um die Rezeptprüfung prüfen wir Ihre Verordnungen auf verschiedene Kriterien, nach denen Rezepte unbezahlt einbehalten werden können oder nach unserer Erfahrung häufig abgesetzt werden. So sind Sie besser vor Absetzungen geschützt.
Welche Rolle spielt eine Praxissoftware im Kontext der eVO?
Auch wenn es nicht empfohlen wird, sich ohne eine Praxissoftware an die Telematikinfrastruktur anzubinden, ist dies aktuell möglich. So kann die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) einfach genutzt werden. Allerdings müsste hier die Patientendokumentation außerhalb der Praxissoftware stattfinden und via KIM als Anhang versandt werden. In einer Praxissoftware sind die Dokumentation und auch der Versand dieser Dokumentation deutlich unkomplizierter möglich.
Ein Empfang und die Verarbeitung der eVerordnungen werden ohne Software schlichtweg nicht mehr möglich sein. Aus diesem Grund ist eine moderne und flexible Praxissoftware wie Optica Viva für jeden Heilmittel-Leistungserbringer unverzichtbar.
Praxen, die noch keine Praxissoftware und noch keinen Anschluss an die TI besitzen, sollten sich mit diesen Themen also zeitnah auseinandersetzen. So ist für genügend Einarbeitungszeit gesorgt und Sie können entspannt in die digitale Zukunft blicken.
Zeitplan und Ausblick
Aktuell befindet sich die gematik noch in der Phase der Sammlung und Klärung aller Spezifikationen. Dazu gehört auch die Klärung von Rahmenvereinbarungen zwischen Verbänden und Kassen und die Definition einheitlicher Regelungen.
Die Veröffentlichung der finalen Spezifikationen bis hin zur produktiven Einführung der eVerordnung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Dabei ist auch eine regionale Pilotphase, analog zum E-Rezept-Einführung im Bereich der Apotheken, gut vorstellbar.
Auch nach der Einführung wird die papierhafte Verordnungen als Backup-Lösung voraussichtlich weiterhin existieren. Das liegt vor allem daran, dass Technikausfälle nicht auszuschließen sind. Dann müsste auf die Muster-13-Verordnung zurückgegriffen werden. Ähnlich wie im Apothekenbereich, wird auch zum Start der eVerodnung im Heilmittelbereich nicht mit einer 100-prozentigen Digitalisierung gerechnet.
Bereit für die TI mit Optica Viva
Um die Funktionen der TI nutzen zu können, benötigen Sie eine TI-fähige Softwarelösung. Optica Viva ist schon heute bereit und integriert verfügbare Anwendungen direkt in die Software: KIM ist die bislang einzige TI-Anwendung, die für Heilmittelerbringende verfügbar ist und als eigenes Modul in Optica Viva integriert und sofort nutzbar. Auch weitere Anwendungen wie z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) werden sobald verfügbar direkt in die Software integriert.