Vor der eVerordnung kommt die TI

Der Fahrplan ist klar: Ab Juli 2027 wird die Hilfsmittelversorgung digital abgerechnet. Am konkreten Prozess wird noch in Pilotprojekten gefeilt. Doch die Betriebe müssen sich schon jetzt vorbereiten – mit dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur.

Die Zahl der bisher eingelösten E-Rezepte ist beeindruckend: Knapp 800 Millionen waren es bis Anfang Juni 2025, die erste Milliarde ist in Sicht. Kein Zweifel: Die digitale Ablösung des Papierrezepts für Medikamente und andere ärztliche Verordnungen ist ein Erfolg. Denn diese hohe und stets weiter steigende Zahl bedeutet, dass die Telematikinfrastruktur (TI), auf der das E-Rezept basiert, funktioniert. Auch wenn der Weg dorthin lang und holprig war, fügen sich dieses und andere Elemente der TI – wie die elektronische Gesundheitskarte und die elektronische Patientenakte – zunehmend zu einem sinnvollen Ganzen.

eVerordnung ab 1. Juli 2027 verpflichtend

Doch was ist mit der eVerordnung für Hilfsmittel, die einmal das sein wird, was das E-Rezept für Arzneimittel heute schon ist? Betrachtet man den Termin, scheint sie noch in einiger Entfernung zu sein. Sie soll am 1. Januar 2027 eingeführt werden und ab dem 1. Juli 2027 verpflichtend sein. Dann können Rezepte von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nur noch über die TI empfangen werden. Bis dahin sind es bei Veröffentlichung dieses Beitrags zwar noch etwa zwei Jahre. Doch lange vor dem endgültigen Einsatz der eVerordnung muss jeder Betrieb an die TI angeschlossen sein. Hierfür gilt nach aktuellem Stand der 1. Januar 2026.

Die Erfahrung anderer Branchen zeigt, dass dieser Schritt nicht von heute auf morgen zu bewältigen ist. Für den erfolgreichen TI-Anschluss werden 

  • die Institutionskarte (SMC-B),
  • der elektronische Berufsausweis (eBA),
  • ein Kartenterminal und ein Konnektor (höchstwahrscheinlich in der Cloud, also kein Gerät) und
  • eine TI-fähige Branchensoftware benötigt, die mit Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und anderen TI-Diensten wie der elektronischen Patientenakte (ePA) umgehen kann.

Auf dem Weg in die TI gibt es einiges zu tun und dass dabei noch viel Unklarheit herrscht, zeigt das aktuelle Stimmungsbild der Branche, das Optica gemeinsam mit MTD und Orthopädieschuhtechnik durchgeführt hat. Viele Teilnehmer der Umfrage verwechseln noch E-Rezept und eVerordnung, fühlen sich schlecht auf die TI vorbereitet und wollen noch abwarten. Dabei ist das Gegenteil richtig: Es ist empfehlenswert, sich bereits jetzt um SMC-B, eBA und Software zu kümmern. Betriebe erhalten dabei Unterstützung von mehreren Stellen, beispielsweise von den Anbietern der Branchensoftware, von Verbänden wie dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sowie von Handwerks- und Berufskammern. Allerdings sind noch nicht alle Handwerks- und Berufskammern einsatzbereit: In Düsseldorf, Rheinhessen und Dortmund beispielsweise funktioniert es schon. Ab Juli können die Ausweise auch in Erfurt, Frankfurt/Oder, Wiesbaden, Hamburg, Leipzig, Cottbus, Südwestfalen, Berlin, Dresden und Ostthüringen beantragt werden. Am besten ist, sich mit seiner zuständigen Kammer in Verbindung zu setzen.

Pilotprojekt läuft unter Führung des BIV-OT

Der Prozess einer eVerordnung von der Ausstellung bis zur Abrechnung ist sehr komplex und vieles ist noch unklar. Die gute Nachricht ist: Die Hilfsmittelbranche wartet nicht ab, sondern bereitet sich seit Langem proaktiv auf die TI und die eVerordnung vor. Bereits seit 2021 treibt der BIV-OT ein Pilotprojekt voran, dem sich andere Verbände, Krankenkassen sowie Software- und ERP-Dienstleister angeschlossen haben. Seit August 2023 läuft die Testphase, in der vor allem das „digitalisierte“ Muster 16 geprüft wird, nach dem ärztlich verordnete Hilfsmittel abgerechnet werden. 

Der dahinterstehende komplexe Prozess – von der Ausstellung über die Versorgung bis zur Abrechnung – ist im Schaubild „Der Weg der eVerordnung“ dargestellt. Die einzelnen Schritte sind in dieser Übersicht beschrieben. Das Ziel der Projektpartner, die abgesehen von einigen Krankenkassen überwiegend den Leistungserbringern nahestehen, ist ein gemeinsames technisches Referenzmodell. Auf der OT World 2024 wurde bereits der gesamte Prozess am „Tag des E-Rezeptes“ mit über 1.200 eingelösten Verordnungen simuliert.

 

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Zweites Pilotprojekt der Krankenkassen gestartet

Parallel dazu haben sieben Krankenkassen bereits 2023 ein weiteres Pilotprojekt zur eVerordnung gestartet. Ziel ist eine standardisierte digitale Verordnungslösung mit Kassenfokus. An dem Projekt „eGesundheit Deutschland“ sind der AOK Bundesverband, BARMER, TK, DAK, HEK, hkk und KKH beteiligt. Sie vertreten rund 34 Millionen der insgesamt knapp 75 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland.

Im Unterschied zum Projekt des BIV-OT wird dabei nicht die Versorgungskette anhand von Muster 16 digital abgebildet, sondern es wird eine elektronische Gesundheitsdienstleistungs-ID (eGD-ID) eingeführt. Diese ID wird beim Erstellen der Verordnung generiert und bleibt während des gesamten Prozesses bestehen. Der Vorteil ist, dass alle Akteure, wie Arztpraxen, Sanitätshäuser und Krankenkassen, denselben Vorgang eindeutig identifizieren können. Nachteilig ist jedoch, dass die eGD-ID nicht Teil der TI ist, sondern außerhalb quasi eine Parallelwelt aufbaut.

Der Weg zur eVerordnung bleibt spannend

Das BIV-OT-Projekt konzentriert sich auf die konkreten Abläufe, die bei den Hilfsmittelerbringern im Zusammenhang mit der eVerordnung anfallen werden. Das Projekt der Krankenkassen zielt vor allem auf die Integration in ihre bestehenden Systeme ab. Trotz aller Unterschiede haben beide dasselbe Ziel: die Hilfsmittelversorgung mit der eVerordnung ins digitale Zeitalter zu überführen. Wie die eVerordnung konkret funktionieren wird, ist noch nicht definiert. Deshalb tragen beide Pilotprojekte in dieser Phase dazu bei, die für alle Seiten beste Lösung zu finden. Und dafür bleibt bei aktueller Planung ja noch etwas Zeit.

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