Ergotherapie: Abkürzungen korrekt verwenden
Zuletzt aktualisiert: April 2026
In der Ergotherapie gehört die korrekte Dokumentation von Behandlungen zum Praxisalltag. Um Zeit zu sparen nutzen Ergotherapeut:innen auch gerne Abkürzungen - besonders bei der Bestätigung auf der Rückseite von Verordnungen. Doch Vorsicht: hier können falsche oder uneinheitliche Abkürzungen schnell zu Absetzungen durch die Krankenkassen führen.
Entscheidend ist: Es dürfen nur die Abkürzungen verwendet werden, die durch die Heilmittel-Richtlinie und den GKV-Vertrag für die Ergotherapie vorgesehen sind. Werden andere Abkürzungen verwendet, drohen nach der Abrechnung Absetzungen.
Achtung, neu: Auch bei Standardverordnungen sind ab 01.04.2026 Abkürzungen ab der ersten Zeile zulässig
Welche Abkürzungen sind in der Ergotherapie erlaubt?
Beim ersten Eintrag: Maßnahme eindeutig benennen
Bei der ersten Dokumentation oder beim Wechsel der Behandlung muss die Maßnahme klar und nachvollziehbar angegeben werden – gemäß den vertraglichen Vorgaben. Seit April 2026 darf neben Blankoverordnungen auch in Standardverordnungen schon in der ersten Zeile mit Abkürzungen gearbeitet werden.
Folgende Abkürzungen sind zulässig für die erste Nutzung und beim Wechsel des Heilmittels:
Motorisch-funktionelle Behandlung: mot.-funkt. Beh.
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung: Sensomot.-perz. Beh.
Neuropsychologisch orientierte Behandlung: Neuropsych. orientierte Beh.
Hirnleistungstraining: Hirnleistungstr.
Psychisch-funktionelle Behandlung: Psych.-funkt. Beh.
Künftig wird auch das Unterbrechungskürzel "U" für Urlaub akzeptiert.
Für Folgebehandlungen: Diese Kürzel sind zulässig
Wenn die Behandlung identisch fortgeführt wird, können folgende Abkürzungen genutzt werden:
MFB = Motorisch-funktionelle Behandlung
SPB = Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
NOB = Neuropsychologisch orientierte Behandlung
HLT = Hirnleistungstraining
PFB = Psychisch-funktionelle Behandlung
TA oder Th = Thermische Anwendung
Wenn die Folgebehandlungen identisch durchgeführt werden, dürfen auch Wiederholungszeichen genutzt werden.
Aber Achtung: wechseln/ändern sich die Maßnahmen müssen Heilmittel erneut nach den oben beschriebenen Regel aufgeschrieben werden.
Für Blankoverordnungen: es darf nicht alles gekürzt werden
Blankoverordnungen nehmen in Bezug auf Abkürzungen eine Sonderrolle ein. Hier wird die Dauer der Behandlung in Form von Minutenangaben dokumentiert, Zeitintervalle werden nicht eingetragen. Die Minutenangaben müssen dabei bei jeder Behandlung ausgeschrieben werden. Abkürzungen und Wiederholungszeichen für das Heilmittel sind erlaubt.
Beispiel:
mot. funktionelle Beh. 30
'' 30
Ergänzende Angaben richtig dokumentieren
Zusatzleistungen werden wie folgt ergänzt:
+ Schiene = Ergotherapeutische Schiene
+ Gruppe = Gruppentherapie
TML = Telemedizinische Leistung
Doppel / Doppelbeh. = Doppelbehandlung
+ HB = Hausbesuch
Häufige Fehler bei der Dokumentation
In der Praxis kommt es immer wieder zu formalen Fehlern:
Eigene Abkürzungen werden verwendet
Maßnahmen werden verkürzt oder unklar dokumentiert
Änderungen werden nicht neu gekennzeichnet
Die Analyse ergoth. Bedarf findet nicht gemeinsam mit einer Behandlung statt.
Wichtig: Nicht standardisierte Kürzel sind formal unzulässig – auch wenn sie im Praxisalltag verbreitet sind. Hier gilt: Leistungen, bei denen keine offiziellen Abkürzung vorgegeben ist müssen Sie müssen verständlich und im Wortlaut des Vertrages eingetragen werden, wie z.B. die “Beratung zur Integration”.
Ebenfalls wichtig: Offiziell muss die Analyse ergoth. Bedarf nicht vom Patienten unterschrieben werden - bei Optica benötigen wir aber zwingend die Information darüber, dass diese stattgefunden hat.
Dokumentationsregeln im Überblick
Wiederholungszeichen sind bei identischen Behandlungen erlaubt
Bei Änderungen muss die Maßnahme erneut vollständig dokumentiert werden
Leistungen ohne offizielles Kürzel müssen im Wortlaut angegeben werden
Berichte und Analysen gehören nicht auf die Verordnungsrückseite
Fazit: Klarheit schlägt Geschwindigkeit
Eine saubere und regelkonforme Dokumentation schützt vor unnötigen Absetzungen und spart langfristig Zeit. Im Zweifel gilt: lieber vollständig dokumentieren als abgekürzt und fehleranfällig.
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Häufige Fragen zu Ergotherapie-Abkürzungen
Welche Abkürzungen sind in der Ergotherapie erlaubt?
In der Ergotherapie sind nur die Abkürzungen zulässig, die in der Heilmittel-Richtlinie und im GKV-Vertrag definiert sind. Dazu gehören z. B. MFB (motorisch-funktionelle Behandlung), SPB (sensomotorisch-perzeptive Behandlung) oder HLT (Hirnleistungstraining).
Darf man eigene Abkürzungen verwenden?
Nein. Eigene oder nicht standardisierte Abkürzungen sind formal unzulässig und können zu Absetzungen durch Krankenkassen führen.
Wann müssen Maßnahmen ausgeschrieben werden?
Beim ersten Eintrag oder bei einem Wechsel der Behandlung muss die Maßnahme eindeutig dokumentiert werden. Für einzelne Maßnahmen sind hier auch leichte Abkürzungen erlaubt.
Sind Wiederholungszeichen in der Ergotherapie erlaubt?
Ja, Wiederholungszeichen sind erlaubt, wenn identische Behandlungen fortgeführt werden.