Abkürzungen in der Logopädie korrekt anwenden

Logopädie: Abkürzungen und Dokumentation sicher anwenden. Wir klären, welche Abkürzungen erlaubt sind, wann sie verwendet werden können und was es dabei zu beachten gibt.

Zuletzt aktualisiert: April 2026

Im Vergleich zu anderen Heilmittelbereichen gibt es in der Logopädie nur wenige standardisierte Abkürzungen. Stattdessen liegt der Fokus auf einer klaren und vollständigen Dokumentation der erbrachten Leistungen. Was genau erlaubt ist, legen die Anlagen 3a und 3b des Rahmenvertrags von Logopädie/SSST mit der GKV fest.

Dokumentation statt Abkürzung: Das ist in der Logopädie entscheidend 

Die Dokumentation muss eindeutig und nachvollziehbar sein. Für die Bestätigung der Behandlung reicht in der Regel:

  • die Angabe der Behandlungsdauer (z. B. „30“)
  • ggf. ergänzt um „Gruppe“ bei Gruppentherapien

Beispiel:

  • „45“ = Einzeltherapie
  • „45 Gruppe“ = Gruppentherapie

Es ist keine zusätzliche Maßnahmebeschreibung erforderlich. Erstdiagnostik und Bedarfsdiagnostik müssen dabei immer ausgeschrieben werden.

Hausbesuche müssen in der Logopädie gemäß Anlage 3  aktuell noch nicht verpflichtend dokumentiert werden. Diese Pflicht gilt ab dem 01.05.2027.

Für Doppelbehandlungen gilt:

  • müssen in zwei Zeilen erfasst werden
  • mit identischem Datum und jeweils eigener Bestätigung

Videotherapie/telemedizinische Leistungen werden mit dem Kürzel TML dokumentiert.

Sind die Folgebehandlungen identisch, dürfen auch Wiederholungszeichen verwendet werden. Wechseln oder ändern sich die Maßnahmen, müssen Heilmittel zunächst wieder nach den oben beschriebenen
Regel notiert werden.

Änderungen in der Leistungsbestätigung zum 01.05.2026

Ab dem 01.05.2026 gilt: 

Auf der Rückseite der Verordnung muss folgendes eingetragen werden:

  • Datum der Leistungsabgabe
  • ggf. eine Bezeichnung oder ein Kürzel für die Diagnostik (z. B. „ED“ oder „BD“),
  • die Regelbehandlungszeit
  • ggf. durchgeführter Hausbesuch oder ein Kürzel für den Hausbesuch (z. B. „HB“) (spätestens ab dem 01.05.2027),
  • die Initialen des Leistungserbringers
  • ggf. TML 

Häufige Fehler vermeiden

Typische Stolperfallen:

  • Versuch, eigene Abkürzungen zu etablieren
  • Unklare Zeitangaben
  • Zusammenfassung von Doppelbehandlungen in einer Zeile

Fazit: Weniger Kürzel, mehr Struktur

In der Logopädie gilt: Eine einfache, klare und vollständige Dokumentation ist entscheidend. Wer sich an die Vorgaben hält, minimiert das Risiko von Absetzungen deutlich.

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Häufige Fragen zu Logopädie-Abkürzungen

In der Logopädie gibt es nur wenige standardisierte Abkürzungen. Stattdessen wird hauptsächlich die Behandlungsdauer dokumentiert.

In der Regel reicht die Angabe der Behandlungszeit (z. B. 30 oder 45 Minuten). Gruppentherapien werden mit „Gruppe“ ergänzt.

Doppelbehandlungen müssen in zwei separaten Zeilen mit identischem Datum dokumentiert werden.

Hausbesuche müssen in der Logopädie aktuell nicht auf der Rückseite der Verordnung dokumentiert werden. Dies ändert sich aber zum 01.05.2027. Ab diesem Datum ist die Angabe verpflichtend.


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