Berufsgesetz Physiotherapie: Was der Entwurf die GKV kosten soll
Die Reform der Physiotherapie-Berufe wird die gesetzliche Krankenversicherung nach dem neuen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums über Jahre belasten. Der knapp 270 Seiten starke Entwurf liegt seit Anfang der Woche vor. Das Gesetz soll 2028 in Kraft treten, einzelne Teile erst 2029.
Kosten steigen schrittweise
Für Unterricht an den Schulen rechnet das BMG mit jährlichen Mehrausgaben von rund 5,4 Millionen Euro, die spätestens ab 2037 in voller Höhe anfallen. Hinzu kommen einmalige Umstellungskosten von etwa 840.000 Euro, etwa für schulinterne Curricula, verteilt auf die Jahre 2028 bis 2034.
Deutlich größer ist der Posten bei der praktischen Ausbildung samt verpflichtender Ausbildungsvergütung. Hier steigen die Ausgaben ab 2028 zunächst nur leicht. Erst ab 2029 erwartet das BMG einen relevanten Anstieg auf rund 62 Millionen Euro, die volle Wirkung von etwa 198,1 Millionen Euro soll ab 2037 erreicht sein. Durch die Vergütung rechnet das Ministerium zugleich mit Beitragsmehreinnahmen von geschätzt 63,6 Millionen Euro. Ausgleichen will es die Mehrkosten über Einsparungen aus dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege.
Kassen kritisieren die Finanzierung
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt grundsätzlich, dass der Beruf modernisiert und attraktiver werden soll. Vorstandsvertreter Boris von Maydell kritisiert aber, die Finanzierung werde wieder den GKV-Beitragszahlenden aufgebürdet. Die Kassen schätzen die jährliche Zusatzbelastung auf rund 260 Millionen Euro. Aus Sicht des vdek ist die Ausbildung Aufgabe der Länder. Sollte die GKV dennoch zahlen, müsse sich auch die private Krankenversicherung beteiligen.
Der vdek verweist zudem auf die Ausgaben für Physiotherapie, die sich von 4,1 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 10 Milliarden Euro im Jahr 2025 mehr als verdoppelt haben. Angesichts der angespannten Finanzlage dürfe die Modernisierung die Versorgung nicht weiter zulasten der Beitragszahlenden verteuern.
Beitragsstabilität bleibt offen
Mit der GKV-Sparreform hat die Regierung die Zusatzbeiträge für das kommende Jahr formal stabil gehalten. Wie das langfristig gelingen soll, ist offen, zumal weitere Vorhaben wie die Primärversorgung, Digitalisierung und die Ausbildungsreformen anderer Gesundheitsberufe zusätzliche Kosten erwarten lassen.
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