Der Weg in die eigene Praxis: Checkliste für Existenzgründer:innen

Für viele Therapeut:innen ist die eigene Praxis ein großer Traum. Wir zeigen Ihnen, was Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit beachten müssen.

Existenzgründung mit MyPhysioClub

Bei der Planung Ihrer eigenen Praxis sollten Sie sich selbst die wichtigsten W-Fragen beantworten können: 

Wie viel Arbeitszeit möchte ich in meine Praxis als Therapeut:in investieren?

Ermitteln Sie, wie viele Wochenstunden Sie am Patienten arbeiten, wie viele Stunden Sie für die Verwaltung aufwenden möchten. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auch darüber klarwerden, wie viele Mitarbeiter:innen sie beschäftigen möchten oder können und wie groß Ihre Praxis werden soll, insbesondere unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Für eine kassenzugelassene Praxis muss die fachliche Leitung zudem eine Mindestzahl an Wochenstunden vorweisen. 

Welche Praxisform wähle ich: Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis?

Jede Praxisform birgt Vor- und Nachteile. Eine Einzelpraxis können Sie vergleichsweise einfach und unbürokratisch gründen, brauchen kein bestimmtes Kapital und haben keine Beurkundungskosten. Dabei tragen Sie als Inhaber:in die volle Verantwortung und haben die volle Entscheidungsgewalt. Sie können Öffnungszeiten etc. selbst bestimmen, was Ihnen ein gewisses Maß an Freiheit bringt. Dadurch werden Ihre Aufgaben aber auch umfangreicher und Sie haften grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen. 

In einer Gemeinschaftspraxis können Sie sich mit mehreren Leistungserbringer:innen zur gemeinsamen Berufsausübung und Gewinnerzielung zusammenschließen. Dies ermöglicht es Ihnen, die Verantwortung zu teilen, gemeinsam ein breiteres Therapieangebot abzudecken und ggf. auch interdisziplinär arbeiten zu können. Jedoch bedeutet eine Partnerschaft immer Kompromisse einzugehen, zudem müssen viele wichtige Details der Zusammenarbeit vertraglich geregelt werden (z.B. Gewinn-/Verlustverteilung, Therapiemodelle, Urlaubserwartungen usw.).  

Als Praxisgemeinschaft nutzen Sie gemeinsam mit anderen Therapeut:innen die Ausstattung und Räumlichkeiten der Praxis, bleiben aber rechtlich selbstständig. Alle Beteiligten besitzen eine eigene Kassenzulassung, Behandlung und Abrechnung erfolgt rechtlich getrennt. 

Mehr über die Vor- und Nachteile einer Gemeinschaftspraxis finden Sie auch hier

Welche Praxisform Sie wählen ist also eine Frage Ihrer finanziellen Möglichkeiten, aber auch Ihrer persönlichen Ziele in der Selbstständigkeit. Darüber hinaus sollten Sie alle weiteren betriebswirtschaftlichen und juristischen Gesichtspunkte abwägen, um eine Entscheidung zu treffen.

Holen Sie sich bei der Planung Ihrer Praxis Unterstützung für die Punkte, in denen Sie sich unsicher sind.

Welche Behandlungen, welches Konzept soll meine Praxis anbieten?

Damit verbunden ist auch die Frage, welche Heilmittelbereiche Sie mit Ihrer Praxis abdecken möchten und ob Sie interdisziplinäre Leistungen anbieten wollen. Bei der Wahl Ihrer Leistungen sollten Sie auch die fachlichen Voraussetzungen im Blick haben: welche Zertifikate haben oder benötigen Sie, um die Leistung auch wirklich anbieten zu dürfen?

Welchen Standort wähle ich?

Mit der Wahl Ihres Standortes bestimmen Sie auch Ihre Leistungen ein Stückweit mit. Je nach Standort und Einzugsgebiet Ihrer Patienten kann es im Hinblick auf die Attraktivität Ihrer Praxis sinnvoll sein, sich auf bestimmte Behandlungen zu fokussieren oder umgekehrt. Vielleicht findet sich auch ein bislang unterversorgter Standort, mit dem Sie eine Versorgungslücke schließen können. Je nachdem, ob Sie eine Kassenzulassung planen, sollten Sie auch die Anzahl privatversicherter und selbstzahlender Patient:innen im Einzugsgebiet beachten. Egal, wofür Sie sich entscheiden, Sie sollten immer die Wirtschaftlichkeit im Blick behalten. Eine Standortanalyse ist ein Muss für jede:n Existenzgründer:in.

Welche Ausstattung wähle/benötige ich?

Ihre Ausstattung hängt in erster Linie von den Leistungen ab, die Sie anbieten möchten, aber auch von Ihrem Investitionsvolumen. Unabhängig davon benötigen Sie für eine Kassenzulassung jedoch eine bestimmte, vorgeschriebene Grundausstattung sowie bestimmte Zusatzausstattung, wenn Sie eine zusätzliche Leistung (z.B. Elektrotherapie) anbieten möchten. 

Wie möchte ich mich finanzieren?

Bei der Wahl des Finanzierungskonzepts sollten Sie die folgenden Faktoren beachten:  

  • Was finanziere ich?
  • Wie flexibel sollen die Darlehen sein?
  • Welche Sicherheiten biete ich der Bank an?
  • Wie tilge ich mein Darlehen?

Ein schlüssiger Investitions- und Finanzierungsplan, eine Belastungsmatrix sowie eine Rentabilitätsvorschau sind wichtige Grundpfeiler, um Ihr Projekt bei der Bank zu bestmöglichen Zinsen zu verwirklichen.

Bei Darlehen unterscheidet man zudem zwischen Fördermitteln für Existenzgründungen/Praxiserweiterungen, Hausbankdarlehen und Digitalisierungsprämien: 

  Vorteile Nachteile
1. Fördermittel für Existenzgründer oder Praxiserweiterungen (KfW)  stark vergünstigter Zinssatz*
und tilgungsfreie Anlaufjahre
(1-3 Jahre)
Keine Sondertilgung
möglich
2. Hausbankdarlehen Sondertilgungsmöglichkeit
(5 % - 10 % p.a.)
Höhere Zinsen
(2,5 % - 2,8 % p.a.)
3. Digitalisierungsprämien (KfW) Gelder der Förderbank für
elektronische Innovationen
(5.000 € bis zu 10 % der
Anschaffungskosten) und stark
vergünstigter Zinssatz*
Muss mit einem Förderdarlehen
kombiniert werden, daher keine
Sondertilgung möglich

Wozu berechtigt eine Kassenzulassung? 

Der oder die kassenzugelassene Leistungserbringer:in ist berechtigt, ärztlich verordnete Maßnahmen der Physiotherapie gegenüber GKV-Patient:innen und Angehörigen der freien Heilfürsorge (Bundes- und Landesbedienstete der Justiz und Polizei), Bundeswehr, Postbeamt:innen A (z. B. Angestellte) zu erbringen und abzurechnen. Auch zur Behandlung von BG-Patient:innen wird eine Kassenzulassung benötigt, zusätzlich müssen Sie berufspraktische Erfahrungszeiten erfüllen. 

Unabhängig von einer Kassenzulassung können Sie jederzeit privatversicherte über ein Privatrezept und selbstzahlende Patient:innen als Heilpraktiker:innen für Physiotherapie behandeln. 

Was bedeutet Abrechnungsberechtigung?

Zertifikatsleistungen (z. B. Manuelle Lymphdrainage) dürfen nur abgegeben und somit abgerechnet werden, wenn Sie zuvor beantragt werden und eine Abrechnungsberechtigung erteilt wurde. Hierzu zählt auch die Abgabeberechtigung Krankengymnastik am Gerät.

Welche persönlichen, baulichen und sachlichen Voraussetzungen müssen für eine Kassenzulassung erfüllt werden?

Um eine Kassenzulassung zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen auf persönlicher, sachlicher und räumlicher Ebene erfüllt werden:

Sie können als Leistungserbringer:in Leistungen selbst erbringen oder lassen diese durch qualifiziertes Fachpersonal erbringen. Voraussetzung ist die Erfüllung der beruflichen Qualifikationen. Sollten Sie nicht selbst Leistungserbringer:in sein, benötigen Sie eine fachliche Leitung.

Die räumlichen Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt werden, 23m2 Therapiefläche. Hier gilt aber zu beachten, dass die räumlichen Voraussetzungen angepasst werden müssen auf das Leistungsangebot wie z. B. bei Krankengymnastik am Gerät und die Anzahl des geplanten Fachpersonals. 

Die sachlichen Voraussetzungen orientieren sich an der Grundausstattung bzw. der Zusatzausstattung, je nach dem, welche Angebote sie in Ihrer Praxis anbieten möchten. 

Darüber hinaus müssen Sie die gültigen Verträge nach § 125 SGB V Ihrer Berufsgruppe schriftlich anerkennen (Anerkenntniserklärung). 

 

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