FAQ: Blankoverordnung in der Physiotherapie
Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert.
Die Blankoverordnung bringt auch in der Physiotherapie einige Eigenheiten bzw. Besonderheiten mit, die sich in Verwaltung und Abrechnung vom Umgang mit einer regulären Muster 13 Heilmittelverordnung unterscheiden. Dieses FAQ sammelt daher die häufigsten Fragen zur Blankoverordnung Physiotherapie, die wir im Beitrag gemeinsam mit Physio Deutschland beantworten.
Für einen kompakten Überblick zur Blankoverordnung empfehlen wir Ihnen darüber hinaus unser Webinar zur Blankoverordnung in der Mediathek sowie unseren Beitrag “Blankoverordnung Physiotherapie”.
Wie lange ist eine Blankoverordnung gültig?
Die Blankoverordnung hat eine Gültigkeit von 16 Wochen und muss innerhalb dieser Zeit abgearbeitet werden. Verlängerungen sind nicht möglich.
Wie werden die Dauer und die Menge der Behandlungseinheiten der Therapie einer Physiotherapie-Blankoverordnung festgelegt?
Innerhalb der 16-Wochen-Frist ab Ausstellungsdatum können Physiotherapeut:innen in Absprache mit den Patient:innen frei über den Einsatz der Heilmittel nach dem Heilmittelkatalog, die Dauer und Frequenz der Behandlungseinheiten sowie die Gesamtdauer der Therapie entscheiden.
Für welche ICD-10 Codes gilt die Blankoverordnung Physiotherapie?
Es dürfen nur die ICD-10 Codes dem Anhang 1 der Anlage 1 aufgeführten Liste für die Blankoverordnung verordnet werden. Eine Übersicht finden Sie beim GKV-Spitzenverband.
Darf nur der Facharzt Blankoverordnungen ausstellen oder auch der Hausarzt?
Jeder niedergelassene Arzt mit Kassenzulassung kann eine Blankoverordnung ausstellen. Ausgenommen sind Ärzte in Krankenhäusern und Kliniken im Rahmen des Entlassmanagements, da im Entlassmanagement keine Blankoverordnungen ausgestellt werden dürfen.
Sind Ärzte verpflichtet für Schulterdiagnosen die Blankoverordnung auszustellen?
Grundsätzlich ist die Blankoverordnung ist ab dem 1. November 2024 bei den festgelegten Diagnosen (EX) die Regel, d.h. es soll/wird eine Blankoverordnung ausgestellt. In medizinisch begründeten Ausnahmen dürfen Arztpraxen aber auch eine „normale“ Verordnung ausstellen.
Wie können Patient:innen alle Therapieeinheiten quittieren, falls die Zeilen der Verordnungsrückseite nicht ausreichen?
Falls Ihnen die Zeilen auf der Verordnungsrückseite nicht ausreichen (z.B. weil die vollen 16 Wochen mit entsprechend vielen Terminen genutzt wurden), können Sie zusätzliche Datenblätter für die Quittierung von Therapieeinheiten nutzen.
Achten Sie dann bitte darauf, diese Zusatzblätter zu nummerieren, z.B. mit 1/4, 2/4 usw., damit die Zusatzblätter bei der Abrechnung jederzeit Ihrer ursprünglichen Verordnung zugeordnet werden können.
Dürfen Krankenhäuser im Entlassmangement auch Blankoverordnungen ausstellen?
Nein, die Blankoverordnung Physiotherapie gilt nicht für das Entlassmanagement. Sollten Patient:innen Ihnen eine solche VO vorlegen, so ist diese nicht gültig.
Gibt es Unterbrechnungsfristen und brauche ich eine Begründung für Unterbrechung über 14 Tage?
Unterbrechungsfristen und die 12-Wochen-Frist fallen im Rahmen der Blankoverordnung Physiotherapie weg, da Sie selbst über die Behandlungsfrequenz bestimmen können. Es müssen daher auch nicht die üblichen Kürzel (K, F, T) notiert werden.
Darf ich die Diagnostik nur bei Blankoverordnung oder bei allen Verordnungen abrechnen?
Die neuen Positionen Physiotherapeutische Diagnostik (PD, Positionsnummer 20522) und Bedarfsdiagnostik (BD, Positionsnummer 20523) gelten nur für Physiotherapie-Blankoverordnungen.
Die Blanko-VO könnte für sehr hohe Zuzahlungen sorgen. Können Patient:innen diese auf mehrere Male bezahlen?
Als Heilmittelerbringene können und müssen Sie die gesamte Zuzahlung auf einmal verlangen - auch mehrere Zuzahlungen, wenn bereits absehbar ist, dass diese anfallen (§ 8 Abs. 4 S. 3 des Rahmenvertrages nach § 125 SGB V). Da § 8 Abs. 4 des Rahmenvertrages bereits eine Pflicht zur schriftlichen Mahnung ab dem zweiten Behandlungstag festlegt, dürfen Sie keine Ratenzahlungen zulassen.
Wann genau kann der Arzt eine neue Blankoverordnung für die gleiche Diagnose verschreiben?
16 Wochen nach Ausstellung der ersten Blankoverordnung - also nach Ablauf der 16-Wochen-Frist.
Muss ich auf der Vorderseite des Rezeptes zu Beginn meiner Behandlungen die Heilmittel/Anzahl und Frequenz festlegen und eintragen oder wird das nur auf der Rückseite von mir eingetragen?
Es muss nur das Heilmittel "Blankoverordnung" eingetragen sein. Anzahl und Frequenz fallen weg und werden auch von Ihnen als Therapeut:innen nicht eingetragen. Sie füllen wie gewohnt die Rückseite aus. Ein Beispiel finden Sie in unserem Beitrag “Blankoverordnung Physiotherapie”
Physiotherapie-Blankoverordnungen abrechnen mit Optica
Ihre Blankoverordnungen rechnet Optica gewohnt zuverlässig für Sie ab: Sie reichen nur Ihre Verordnungen ein, alles andere erledigen wir - wie gewohnt ohne Abfotografieren, ohne Kodier- oder Begleitbelege oder Extra-App. Dabei rechnen wir den maximal möglichen Gegenwert Ihrer Leistungen für Sie ab und sorgen für die notwendige Liquidität, gerade bei den langen Laufzeiten der Blankoverordnung.
Ist das Ampelmodell bei Ergo und Physio Blankoverordnungen gleich?
Der Grundgedanke ist gleich: damit Therapeut:innen das Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten, gibt es in der roten Phase der Ampel einen Vergütungsabschlag.
In der Ergotherapie gilt dieser für 9% der erbrachten Zeitintervalle, in der Physiotherapie für alle in der Roten Phase erbrachten Behandlungen.
Die Ampel der Ergotherapie-Blankoverordnung hat außerdem noch eine gelbe Phase (kein Vergütungsabschlag aber Vorsicht). Zudem wird dort statt wie gewohnt in Behandlungseinheiten in sogenannten „Zeitintervallen“ gerechnet.
Wie können die Ampel in der Physiotherapie also mit einer Fußgängerampel vergleichen, jene in der Ergotherapie mit einer Auto-Ampel.
Gerate ich in eine Rotphase auch für die vorrangigen Heilmittel wenn ich die ergänzenden Heilmittel überschreite oder habe ich die 9% Abzug dann nur für das ergänzende Heilmittel?
Es gilt jeweils ein Preisabschlag von 9 Prozent für alle Behandlungseinheiten, die außerhalb der grünen Phase erbracht werden.
Beispiel für grüne Ampel: 9 Behandlungstermine mit KG & MT, davon 6 Termine auch mit Fango.
Der grüne Bereich fängt dann mit einer neuen Blankverordnung wieder von vorne an, oder wird das auf alle Blankverordnungen zusammen gerechnet?
Die Ampel ist pro Blankoverordnung zu sehen. Starten Sie eine neue Blankoverordnung fangen Sie wieder bei Null Behandlungseinheiten an.
Wo sehe ich, wo ich im Ampelsystem stehe? Erst nach der 16 Wochen, also bei der Abrechnung?
Um die roten Ampelphasen und damit den pauschalen Preisabschlag von 9 % zu vermeiden, sollten Sie die Anzahl der erbrachten Behandlungseinheiten selbstständig im Blick behalten.
Um sich lästiges Abzählen auf der Verordnung zu ersparen, hilft im Idealfall Ihre Praxissoftware und kann Ihnen den aktuellen Ampelstand bestenfalls auf einen Blick darstellen. Optica Viva unterstützt Sie hier umfangreich.
Warum denn das Wiederaufnahmeformular, ich muss doch > als 14 Tage Unterbrechung nicht dokumentieren?
Das Wiederaufnahmeformular hat nichts mit einer Unterbrechung zu tun. Hier geht um Patient:innen, die austherapiert sind (z.B. nach 4 Wochen). Dann kann die Verordnung abgerechnet werden. Wenn der Patient oder die Patientin aber innerhalb der 16 Wochen nach Ausstellung der Verordnung wieder die gleichen Probleme bekommt, kann durch das Wiederaufnahmeformular die Behandlung fortgesetzt werden und der/die Patient:in muss nicht warten, bis die 16 Wochenfrist abgelaufen ist.
Woher bekomme ich ein Formular bei einer Wiederaufnahme der Behandlung ?
Optica Kund:innen können dieses Formular über MeinOptica herunterladen. Auch die GKV stellt einen Download bereit.
Wiederaufnahmeformular: Woher weiß ich die Rechnungsnummer der bereits abgerechneten Blankoverordnung die wird ja von der Abrechnungsstelle (Optica) vergeben.
Die Rechnungsnummer erhalten Sie in Ihrer Abrechnung der Originalverordnung.
Muss die Blankoverordnung 16 Wochen in der Praxis bleiben oder kann es früher abgerechnet werden?
Wenn der Patient austherapiert ist oder abbricht, kann die Verordnung vor Ablauf der 16 Wochenfrist abgerechnet werden.
Bin ich verpflichtet, die Blankoverordnung wieder aufzunehmen, wenn die 16 Wochen nicht abgelaufen sind? Auch wenn, der grüne Bereich schon ausgeschöpft ist?
Haben Sie eine Verordnung abgeschlossen und zur Abrechnung gebracht, bevor die 16 Wochen vorbei sind und Ihr:e Patient:in in diesem Zeitraum mit der selben Verletzung wieder zu Ihnen kommt, kann die Verordnung über das Wiederaufnahmeformular wieder aufgenommen werden. Zwar könnten Sie, um die rote Phase zu vermeiden, in der Praxis Ihre:n Patient:in bitten, bis zum Ende der 16 Wochen zu warten, um dann mit einer neuen Verordnung zu beginnen. Das dürfte aber wenig hilfreich sein, wenn Ihr:e Patient:in akuten Bedarf hat.
Haben Sie die Verordnung noch nicht abgerechnet und die VO mit einer “Behandlungspause” ruhen lassen, bevor die 16 Wochen vorbei sind, können Sie einfach weiter machen.
Da Behandlungen in der roten Phase trotzdem noch mit dem Großteil der Vergütung bezahlt werden und eben nur 9% gekürzt werden, ist ein weiterbehandeln in der roten Phase nicht so dramatisch, wie es zunächst den Anschein haben mag.
Blanko ausgestellt, Befund vom Physio lautet: Diagnose eine Andere. Muss ich die VO ändern? Bekomme ich den Betrag für PD?
Genau das ist der Vorteil der BlankVO: Über die PD erkennen Sie “Red Flags” oder eine andere Diagnose, können Ihre Patient:innen zurück zum Arzt verweisen und sich dort ggffs eine normale Verordnung ausstellen lassen.
Gibt es auch Blanko BG Verordnungen und gelten die gleichen Regelungen?
Nein, für BG-Verordnungen gilt die Blankoverordnung nicht.
Darf bei der Blankoverordnung keine MLD erbracht werden? Darf parallel zur BV eine VO über MLD durchgeführt werden bei gleicher Diagnose ?
Nein, innerhalb der Blankoverordnung nicht. Parallel kann eine MLD Verordnung behandelt werden.
Was ist die „Mehraufwandspauschale“ und wie wird sie abgerechnet?
Um Ihren zusätzlichen Aufwand im Rahmen der Umsetzung der Physiotherapie-Blankoverordnung auszugleichen, zum Beispiel durch Aufwände bei der Organisation des Versorgungsablaufs oder der Sicherstellung der Versorgungsqualität, wurde im Vertrag die neue Position „Mehraufwandspauschale“ vereinbart. Diese wird mit 55 Euro vergütet und kann einmalig je Blankoverordnung abgerechnet werden.
Für Optica-Kund:innen gilt: Wir rechnen die Mehraufwandspauschale (Pos.-Nr. 20524) automatisch ab. Diese muss auf der Rückseite unter Maßnahmen nicht vermerkt werden. Sollten Sie die Abrechnung dieser Position nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Ist bei der Blankoverordnung eine Zwischenabrechnung möglich?
Nein, eine Zwischen- bzw. Teilabrechnung ist nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung der Verordnung – d.h. spätestens 16 Wochen nach Verordnungsdatum oder wenn die Behandlung früher beendet bzw. abgebrochen wurde.
Es ist jedoch in Absprache mit den Patient:innen möglich, Zwischenrechnungen für die gesetzlichen Zuzahlungen zu stellen.
Muss ich bei Wiederaufnahme wieder ein PD durchführen?
Nein.
Gibt es eine vertragliche Zeiteinheit für PD bzw. BD? Wie wird vergütet?
Die „Physiotherapeutische Diagnostik“ wird mit 34,34 Euro vergütet, die “Bedarfsdiagnostik” wird mit 25,76 Euro vergütet.
Die Regelleistungszeit der Bedarfsdiagnostik liegt bei max. 15 Minuten.
Die Diagnostiken dürfen 1x Pro Verordnung abgerechnet werden und es müssen 28 Kalendertage zwischen PD und BD liegen.
Ich habe keine KG-Gerät-Lizenz. Darf ich die Blankoverordnung trotzdem annehmen?
Ja, Sie dürfen dann nur kein KG-Gerät erbringen, sondern nur Leistungen, für die Sie die Qualifikation haben.
Was passiert bei Praxiswechsel innerhalb einer Blankoverordnung?
Hier gilt der gleiche Ablauf wie bei einer “normalen” Verordnung: Das Original bleibt in der ersten Praxis und der oder die Patient:in kann mit einer Kopie in der zweiten Praxis weiterbehandelt werden.
Kann ich mir die 9 Prozent Abzug durch die Rote Ampel von dem oder der Patient:in bezahlen lassen?
Nein, das wäre ein schwerer Verstoß gegen die Pflichten eines Heilmittelerbringenden und könnte mit Vertragsstrafen oder dem Ausschluss aus der Versorgung von GKV-Patient:innen geahndet werden. Die Abrechnung im roten Bereich bedeutet ja, dass die Behandlung unwirtschaftlich ist und nicht erbracht werden sollte. Dies ist also ein Fehlverhalten des Heilmittelerbringenden, welches er nicht auf den Patient:innen abwälzen darf.
Sollte man sich die wirtschaftliche Aufklärung schriftlich von den Patient:innen bestätigen lassen?
Wenn durch die Blankoverordnungen in Zukunft der Heilmittelerbringende die Höhe der Zuzahlung mitgestalten kann, muss er die Patient:innen in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären. Dies verlangt § 630c Abs. 3 BGB. Eine Schriftform ist dabei nicht notwendig, die einfachere Textform, d.h. per E-Mail oder mit einem ausgedrucktem, nicht unterschriebenen Formblatt, reicht aus. Wichtig ist, dass sich daraus die Höhe der erwarteten Zuzahlung ergibt.
Ein Patient erhält 2 Rezepte von 2 verschiedenen Ärzten (1xe Blanko-VO und 1x normal) und geht damit in verschiedene Physio-Praxen. Die Kasse wird das nicht akzeptieren. Welcher Physio läuft also Gefahr, für seine Arbeit nicht bezahlt werden?
Keiner der beiden Physios wird hierfür eine Absetzung erhalten, wenn und soweit beide nichts von der doppelten Inanspruchnahme wussten. Denn sie haben nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Wenn der gleiche Vertragsarzt beide Verordnungen ausgestellt hat, wird der Wert der zweiten Verordnung bei ihm, nicht beim zweiten Physio regressiert. Wenn der Patient “Ärztehopping” betrieben hat, verstößt er selbst gegen das Gesetz (§ 76 Abs. 3 S. 1 SGB V), dies bleibt aber ohne Sanktionen.
Darf die PD zusammen mit der ersten Behandlung gemacht werden?
Die PD kann an einem eigenständigen Termin stattfinden, zählt aber nicht als Behandlungseinheit und damit nicht in die Ampelregelung.
Durch die PD kann ein Behandlungsplan mit Terminierung geregelt werden.
Blankoverordnungen einfach mit Optica Viva verwalten
Optica Viva unterstützt Ergotherapeut:innen aktiv bei der Verwaltung und sicheren Abrechnung ihrer Blankoverordnungen. Dabei behält die Software zum Beispiel das neue Ampelsystem für Sie im Blick und denkt wie gewohnt auch bei der Rezeptprüfung und Dokumentation für Sie mit.