Blankoverordnung Physiotherapie: Start im November 2024

Die Verhandlungen zur Blankoverordnung in der Physiotherapie stehen kurz vor dem Abschluss. Nach Aussage der maßgeblichen Verbände ist der Starttermin für den 1. November 2024 vorgesehen. Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen.

Physiotherapeut behandelteine junge Frau an der Schulter, die möglicherweise mit einer Blankoverordnung in seine Praxis gekommen ist

Wann kommt die Blankoverordnung Physiotherapie?

Wie der VPT nun bekannt gab, haben sich die vier Physiotherapieverbände (VPT, IFK, ZVK, VDB) bereits am 2. August 2024 mit dem GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen zum Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung – also dem Vertrag zur Blankoverordnung für die Physiotherapie – auf alle wesentlichen Punkte geeinigt. Damit ist der Weg frei für den Start der Blankoverordnung in der Regelversorgung. Dieser ist für den 1. November 2024 angesetzt.

Damit ist die Physiotherapie, nach der Ergotherapie, die zweite Berufsgruppe der Heilmittelerbringenden mit Blankoverordnung. In der Ergotherapie gibt es die Möglichkeit der Blankoverordnung bereits seit April 2024.

Für welche Diagnosen und Diagnosegruppen gilt die Blankoverordnung in der Physiotherapie?

Die Blankoverordnung gilt nicht für alle Indikationen in der Physiotherapie. Mit Start November 2024 können Arztpraxen zunächst nur für 114 Diagnosen rund um die physiotherapeutische Versorgung der Schulter eine Blankoverordnung ausstellen. Physiotherapeut:innen können dabei wählen, welches der unter der Diagnosegruppe EX gelisteten Heilmittel sie abgeben. Auch die Kombination verschiedener Heilmittel ist möglich und kann am selben Behandlungstag abgegeben werden. 

Voraussichtlich werden Blankoverordnungen also einen Anteil von 8-10 Prozent an allen physiotherapeutischen Verordnungen haben. 

Die entsprechenden Diagnosen (ICD-10 Codes) verteilen sich auf zwei Gruppen: 

  • Arthrosen, Weichteilläsionen, Knorpelschäden (z.B. M19.01 Primäre Arthrose Schulterregion, rechts)
  • Frakturen, die konservativ und operativ versorgt werden (z.B. S42.0 Fraktur der Klavikula, links)

Wie wird die Blankoverordnung Physiotherapie vergütet?

Grundsätzlich gilt: Im Rahmen der Blankoverordnung erbrachten physiotherapeutischen Maßnahmen werden in gleicher Höhe wie in der „normalen“ physiotherapeutischen Versorgung nach § 125 Absatz 1 SGB V vergütet, es gelten also die Preise aus der aktuellen Physiotherapie-Preisliste - allerdings mit eigenen Positionsnummern. Eine Übersicht finden Sie im Rahmenvertrag zur Blankoverordnung

Gibt es Preiserhöhungen oder Vergütungsanpassungen, werden auch die Preise für die Blankoverordnung automatisch mit erhöht.

Zusätzlich werden für die Blankoverordnung Physiotherapie drei neue Leistungspositionen eingeführt: 

  1. Physiotherapeutische Diagnostik (PD), Positionsnummer 20522

    Vor Beginn jeder Blankoverordnungs-Therapie wird eine physiotherapeutische Diagnostik durchgeführt und abgerechnet. Im Rahmen dieser Diagnostik werden die Therapieziele definiert und ein individueller Therapieplan erstellt. Diese neue Position „Physiotherapeutische Diagnostik“ wird mit 34,34 Euro vergütet.

  2. Bedarfsdiagnostik (BD), Positionsnummer 20523

    Im Verlauf der Therapie ist es möglich, je Verordnung eine sogenannte „Bedarfsdiagnostik“ vorzunehmen. Die neue Position wird mit 25,76 Euro vergütet.

  3. Mehraufwandspauschale, Positionsnummer 20524

    Um Ihren zusätzlichen Aufwand im Rahmen der Umsetzung der Blankoverordnung auszugleichen, zum Beispiel durch Aufwände bei der Organisation des Versorgungsablaufs oder der Sicherstellung der Versorgungsqualität, wurde im Vertrag die neue Position „Mehraufwandspauschale“ vereinbart. Diese wird mit 55 Euro vergütet und kann einmalig je Blankoverordnung abgerechnet werden.

Die komplette Preisliste stellen wir Ihnen zeitnah in unserer Übersicht der Physiotherapie-Preislisten oder in MeinOptica bereit.

Blankoverordnung in Optica Viva

Mit Optica Viva in die Blankoverordnung starten

Schon heute verwalten Ergotherapeut:innen erfolgreich ihre Blankoverordnungen mit Optica Viva - und auch die Physiotherapie wird vom Start weg Blankoverordnungen ganz einfach mit  Optica Viva verwalten und sicher abrechnen können. Dabei behält Optica Viva zum Beispiel das neue Ampelsystem für Sie im Blick und denkt wie gewohnt auch bei der Rezeptprüfung und Dokumentation für Sie mit. 

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Wie wird die Blankoverordnung verordnet?

Für die Blankoverordnung wird kein neues Verordnungsformular eingeführt. Stattdessen trägt der Arzt oder die Ärztin auf der bestehenden Heilmittelverordnung Muster 13 den Text „BLANKOVERORDNUNG“ in das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ ein. Die Felder "Behandlungseinheiten" und "Therapiefrequenz" bleiben frei.

Ausgestellt wird die Blankoverordnung also weiterhin von der Arztpraxis, ebenso ob ein Hausbesuch stattfinden soll.

Gut zu wissen: Blankoverordnungen belasten dabei das Heilmittelbudget der Arztpraxen nicht.

Ist die Blankoverordnung für Schultertherapie dann Pflicht?

Die Blankoverordnung ist ab dem 1. November 2024 bei Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks die Regel. Bei den vereinbarten Diagnosen muss der Arzt grundsätzlich eine Blankverordnung ausstellen. Sie wird also für alle Schulter-Diagnosen Pflicht sein, Arztpraxen dürfen nur in medizinisch begründeten Ausnahmen davon abweichen und eine „normale“ Verordnung ausstellen.

Was unterscheidet eine Blankoverordnung von einer „normalen“ Verordnung?

Zunächst einmal gilt: der Vertrag zur Blankoverordnung ist eine Ergänzung zum bestehenden Rahmenvertrag in der Physiotherapie. Das bedeutet, dass hier erst einmal alle Regeln des Rahmenvertrags greifen – es sei denn, es wurde im Vertrag zur Blankoverordnung eine andere Regelung vereinbart. 

Mit Blick auf die Verordnung liegt der große Unterschied zum einen darin, dass Physiotherapeut:innen bei der Blankoverordnung (im Gegensatz zur herkömmlichen Verordnung) selbst über die Auswahl aus den verordnungsfähigen Heilmitteln, die Behandlungsfrequenz, die Kombination verschiedener Heilmittel, die Therapiedauer und die Anzahl der Behandlungseinheiten pro Blankoverordnung entscheiden.

Diese Freiheiten führen zum zweiten großen Unterschied: Da bei der Blankoverordnung Physiotherapie die Anzahl der Behandlungseinheiten nicht vorgegeben ist, es aber das sogenannte „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ gibt, wurde im Vertrag ein Ampelsystem festgelegt:

Ampel für Weichteilläsionen, Arthrosen & Knorpelschäden

 Ampel grünAmpel rot
Vorrangige HeilmittelBis zu 18 BehandlungseinheitenAb 19 Behandlungseinheiten
Ergänzende HeilmittelBis zu 6 BehandlungseinheitenAb 7 Behandlungseinheiten

Ampel für Frakturen

 Ampel grünAmpel rot
Vorrangige HeilmittelBis zu 26 BehandlungseinheitenAb 27 Behandlungseinheiten
Ergänzende HeilmittelBis zu 8 BehandlungseinheitenAb 9 Behandlungseinheiten

Es gilt jeweils ein Preisabschlag von 9 Prozent für die Behandlungseinheiten, die außerhalb der grünen Phase erbracht werden.

Wichtig: Alle Behandlungen von Diagnosen, die zu BVB oder LHB gezählt werden können, unterliegen nicht dem Ampelsystem.

Beispiel für grüne Ampel: 9 Behandlungstermine mit KG & MT, davon 6 Termine auch mit Fango.

Physiotherapeut:innen sollten also die Anzahl der Behandlungseinheiten im Blick behalten, um die roten Ampelphasen und damit den pauschalen Preisabschlag von 9 % zu vermeiden. Eine Praxissoftware wie beispielsweise Optica Viva kann hier sehr hilfreich sein.

Was gilt in der Abrechnung der Blankoverordnung Physiotherapie?

Eine Blankoverordnung gilt 16 Wochen ab Ausstellungsdatum und muss somit innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden. Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen haben keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Blankoverordnung - sofern das Erreichen des Therapiezieles dadurch nicht gefährdet ist.

Im Unterschied zur regulären Verordnung dürfen zwei vorrangige Heilmittel (z.B. KG und MT) am selben Tag erbracht werden. Die Physiotherapeutische Diagnostik und die Bedarfsdiagnostik brauchen keinen eigenes Datum, sondern dürfen auch im Rahmen eines Termins stattfinden. Sie müssen aber trotzdem quittiert werden. 

Ist auf der Blankoverordnung ein Therapiebericht angekreuzt, so müssen Sie nach Abschluss der Blankoverordnung einen kurzen Bericht an die Arztpraxis versenden, der folgende Angaben enthält:

  • Geplantes Therapieziel, Erreichung des Therapieziels
  • Angewendete Heilmittel und Anzahl der Therapieeinheiten,
  • Dauer der Therapie (in Wochen)
  • Weiterführende Hinweise (z. B. Compliance)

Verordnungen dürfen erst nach Ablauf der 16 Wochen abgerechnet werden. Eine Zwischenabrechnung ist nicht möglich. Sollte eine Behandlung abgebrochen werden, muss das Abbruchdatum eingetragen sein.

Im Vertrag zur Blankoverordnung vorgesehen ist allerdings das Szenario des „Wiederauflebens“ einer Blankoverordnung. Dies erklärt sich am besten mit einem Beispiel:

Ein Patient mit Blankoverordnung wird von Ihnen über einen Zeitraum von 5 Wochen mit 15 Terminen behandelt und ist danach Beschwerde frei – sodass Sie die Verordnung abrechnen. Zwei Wochen später hilft der Patient bei einem Umzug und wendet sich danach mit der Problematik wieder an Sie. Rechtlich betrachtet sind Sie verpflichtet, die Verordnung weiterzuführen, die bereits in der Abrechnung ist. Für diesen Fall sieht der Vertrag ein Korrekturformular vor. 

Geht Ihnen der Platz auf der Rückseite der Verordnung aus, so dürfen Sie ein Zusatzblatt für die Quittierung der Maßnahmen verwenden. Die Verordnungsblätter sollten dabei nummeriert sein, da die Zusatzblätter keine Angaben zur Verordnungsmenge enthalten.

Für Optica Kund:innen gilt: Die Mehraufwandspauschale  muss auf der Rückseite unter Maßnahmen nicht vermerkt werden. Wir rechnen diese automatisch mit ab. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. 

Blankoverordnungen abrechnen mit Optica

Auch Ihre Blankoverordnungen rechnet Optica gewohnt zuverlässig für Sie ab:  Sie brauchen nur Ihre Verordnungen einreichen, alles andere erledigen wir, wie gewohnt ohne Abfotografieren, ohne Kodier- oder Begleitbelege oder Extra-App. Dabei rechnen wir den maximal möglichen Gegenwert Ihrer Leistungen für Sie ab und sorgen für die notwendige Liquidität -gerade bei den langen Laufzeiten der Blankoverordnung.

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Was muss ich bei Korrekturen einer Blankoverordnung beachten?

Muss eine Leistung oder Unterschrift auf der Rückseite der Blankoverordnung korrigiert werden, so muss diese Korrektur vor Abrechnung erfolgen. Nur das Datum einer Leistung kann nachträglich korrigiert werden. Darüber hinaus gelten die Korrektur-Regeln aus dem Rahmenvertrag.

Fehlt die Angabe „BLANKOVERORDNUNG“ auf der Verordnung und sind gleichzeitig die entsprechenden Felder auf der Verordnung nicht ausgefüllt, halten Sie vor Beginn der Therapie Rücksprache mit den Verordnenden: 

Sollte es sich bei dem Rezept tatsächlich um eine Blankoverordnung handeln, dürfen Sie als Leistungserbringer diese Angabe selbst ergänzen (inkl. LE-Kürzel, Änderungsdatum und Unterschrift).

Ist die Angabe der Diagnosegruppe auf für eine Blankoverordnung erkennbar falsch so muss dies durch den verordnenden Arzt bzw. die Ärztin korrigiert werden.

Sofern die Arztpraxis eine Behandlung auf einem „normalen“ Rezept wünscht, so muss der Arzt/die Ärztin alle fehlenden Angaben ergänzen und entsprechend mit Unterschrift und Korrekturdatum versehen.

Wie wird die Zuzahlung bei der Blankoverordnung geregelt?

Grundsätzlich ist die Zuzahlung, wie im Rahmenvertrag festgelegt, am ersten Behandlungstag fällig. Jedoch kann möglicherweise der fällige Zuzahlungsbetrag kann nicht direkt festgelegt werden.

Der oder die Therapeut:in entscheidet zu Beginn der Behandlung (nachdem eine physiotherapeutische Diagnostik durchgeführt wurde) über den Behandlungsplan und welches Heilmittel wie oft eingesetzt werden soll. Danach richtet sich die Zuzahlung.

Wollen Sie die Zuzahlung auf Basis dieses Behandlungsplans am Anfang einziehen, so müssen Sie den oder die Patient:in darüber aufklären (z.B. auf der Quittung), dass ein Anspruch auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Zuzahlung besteht. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Zuzahlung erst am Ende einzuziehen, um Rückzahlungen zu vermeiden.

Muss ich den Vertrag zur Blankoverordnung Physiotherapie anerkennen?

Da der Vertrag zur Blankoverordnung ergänzend zum Rahmenvertrag besteht gilt: Wer die Anerkennung zum Rahmenvertrag in der Physiotherapie hat, bekommt auch automatisch die Zulassung zur Blankoverordnung (Vertrag nach Paragraph 125a).

Wie sieht eine korrekt ausgestellte Blankoverordnung aus?

Auf der Vorderseite der Verordnung müssen die Felder „Behandlungsanzahl“ und „Frequenz“ leer sein, da diese Entscheidung von den Therapeut:innen getroffen wird. Als Heilmittel muss „BLANKOVERORDNUNG“ eingetragen sein.

Wie geht es weiter? Werden weitere Diagnosen verhandelt werden?

In einer Protokollnotiz der Verhandlungen hat man sich darauf geeinigt, ab dem 1. Januar 2026 über die Aufnahme einer weiteren Indikation verhandelt werden kann. 


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