Ergotherapie: BED geht mit vier Forderungen in die Blanko-Runde

Mehr Pflichten, weniger Vergütung? Nicht mit uns. Am Freitag, 30. Oktober, beginnen mit einem Sondierungsgespräch die neuen Verhandlungen zur Blankoverordnung in der Ergotherapie mit dem GKV-Spitzenverband. Bevor der BED am Verhandlungstisch Platz nimmt, sollen Sie wissen, wofür wir eintreten – und warum.

Am 30. Oktober begannen die neuen Verhandlungen über die Blankoverordnung in der Ergotherapie. Den Auftakt machte ein Sondierungsgespräch zwischen dem Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) und dem GKV-Spitzenverband. Der BED hatte seine Positionen bereits vorab veröffentlicht, Christine Donner, Geschäftsführender Vorstand, stellte sie zudem in einem YouTube-Video vor.

Aufwand muss vergütet werden

Zentrale Forderung ist, dass mehr Pflichten nicht ohne mehr Geld kommen dürfen. Der Gesetzgeber hat die Versorgungspauschale für die Blankoverordnung gestrichen, weil Verlaufssteuerung und Dokumentation aus seiner Sicht bereits über die Therapievergütung abgegolten sind. Der BED hält das für falsch. Solange die Bewertung gilt, dürfe die Blankoverordnung aber nicht mehr Dokumentation verlangen als die Versorgung außerhalb der Blankoverordnung. Dafür müsse der Vertrag angepasst werden. Wer zusätzlichen Aufwand für nötig hält, soll ihn begründen und vergüten.

Durchschnittswerte und Hochkostenfälle

Beim Streit um Durchschnittswerte verweist der BED darauf, dass sich bei Vertragsabschluss alle Beteiligten einig waren: Sie sagen nichts über den Einzelfall aus. Der GKV-Spitzenverband stelle das inzwischen in einem eigenen Bericht anders dar, der vom gemeinsam erarbeiteten Inhalt abweiche. Die Werte der Blanko dienen nach Ansicht des BED der Orientierung und nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dass der Durchschnitt deutlich unter dem oberen Orientierungswert liegt, wertet der Verband positiv. Patient:innen mit höherem Bedarf müssten aber weiter ausreichend versorgt werden. Dafür gibt es die Ampelregelung: Rot bedeutet keinen Behandlungsstopp, sondern eine engere Beobachtung. Der BED sieht darin ein funktionierendes System.

Den Begriff “Hochkostenfall” lehnt der BED als Framing ab. Der GKV-Spitzenverband zieht die Grenze bei 4.000 Euro Behandlungskosten und hat sie selbst festgelegt. Der Verband rechnet vor: 32 psychisch-funktionelle Behandlungen mit Hausbesuch, wie sie bei Demenz vorkommen, kosten zu aktuellen Preisen bereits mehr. Das bewege sich im Rahmen von Heilmittelkatalog sowie langfristigem und besonderem Verordnungsbedarf, auch außerhalb der Blankoverordnung. Wer daraus Änderungsbedarf ableite, müsse das Problem erst darlegen.

Pädiatrie soll folgen

Die Blanko startete mit zwei Diagnosegruppen, die Pädiatrie sollte nach dem damaligen Kompromiss zeitnah folgen. Diesen Schritt fordert der BED jetzt, aber nicht nur auf dem Papier: Es braucht klare Versorgungs- und Abrechnungsregeln und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung.

Der BED betont, dass ein gültiger Vertrag besteht. Neu verhandeln will er nur, wenn der Änderungsbedarf nachvollziehbar begründet ist. Ziel sei, die Blankoverordnung weiterzuentwickeln und die Versorgung zu verbessern. Über den Stand der Verhandlungen will der Verband vor und nach jeder Runde informieren.

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