Hilfsmittel-Ausschreibungen: Zurück in die Vergangenheit?

Was 2019 wegen Qualitätsproblemen abgeschafft wurde, soll nun wiederkommen: Am 15. Oktober hat der Bundestag beschlossen, dass Krankenkassen die Versorgungsaufträge für Hilfsmittel künftig wieder ausschreiben können. Die Begründung klingt wie eine Reise in die Vergangenheit: Es geht darum, Kosten zu sparen – wie vor 2019. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 20. November mit dem Gesetz befassen.

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Breiter Widerstand gegen die Rückkehr der Ausschreibung

In der Branche regt sich heftiger Widerstand. Insgesamt 20 Verbände kritisieren in einem gemeinsamen Positionspapier nicht nur die Entscheidung für die Ausschreibung selbst, sondern auch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens. „Besonders enttäuschend ist, dass eine so weitreichende Entscheidung ohne eine angemessene fachpolitische Debatte getroffen wird“, erklärten Kirsten Abel und Henning Schweer, Generalsekretäre von Wir versorgen Deutschland (WvD). 

Zudem haben sich zahlreiche Verbände am 22. Oktober in einem offenen Brief an die Bundesländer gewandt und sie aufgefordert, sich im Bundesrat gegen die Ausschreibung und für eine eigenständige Reform einzusetzen: „Dabei müssen Versorgungsqualität, Patienteninteressen, Wirtschaftlichkeit, Bürokratieabbau sowie der Erhalt leistungsfähiger mittelständischer Versorgungs- und Unternehmensstrukturen gleichermaßen berücksichtigt werden“, so der Brief.

Was die Krankenkassen von der Ausschreibung erwarten

Mehr Wettbewerb und dadurch niedrigere Ausgaben – so lautet der Wunsch der Krankenkassen. Tatsächlich ließen sich durch Ausschreibungen langfristig etwa 350 Millionen Euro jährlich einsparen. Das hat die von der damaligen Gesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Finanzkommission Gesundheit ausgerechnet. Im Jahr 2027 soll die Ersparnis zunächst jedoch nur bei 200 Millionen Euro liegen.

Drohen dadurch Qualitätsverluste? Der BKK Dachverband macht sich darum zumindest keine Sorgen: „Durch Mindestanforderungen an Qualität von Produkt und Dienstleistung sowie ein qualitätsorientiertes Ausschreibungsdesign, wie Mehrpartnermodelle und Gebietslose könnte eine hohe Versorgungsqualität gewährleistet werden“, heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

Noch mehr wirtschaftlicher Druck auf die Betriebe

Die Ausschreibungen könnten den ohnehin hohen wirtschaftlichen Druck für die Leistungserbringer weiter verschärfen. Kleine und mittlere Sanitätshäuser sowie spezialisierte Homecare-Unternehmen könnten im Preiswettbewerb nicht mithalten und würden Aufträge verlieren. Die Folge wäre eine Konzentration auf wenige große Anbieter, wodurch die wohnortnahe Versorgung geschwächt werden könnte.

Fraglich ist auch, ob sich die erhofften Einsparungen tatsächlich erreichen lassen. Der Industrieverband SPECTARIS warnt zudem vor zusätzlichen Kosten durch Vergabeverfahren, Anbieterwechsel und erneute Einweisungen der Patienten. „Ein Hilfsmittel, das nicht richtig passt oder nicht richtig erklärt wurde, hilft im Alltag wenig. Dann ist am Ende nichts gespart“, sagt Marcus Kuhlmann, Leiter der Medizintechnik bei SPECTARIS. Auch Juliane Pohl vom BVMed warnt: „Preisgetriebene Einsparungen können durch Fehl- und Unterversorgungen sowie daraus resultierende Folgekosten an anderer Stelle wieder aufgezehrt werden.“

Was macht Ausschreibungen 2027 anders als 2019?

Die Branchenverbände hatten die 2019 abgeschafften Ausschreibungen damals durchweg negativ beurteilt. Diese hätten zu erheblichen Qualitätsproblemen und Versorgungslücken geführt. Solche Probleme soll die neue Regelung zwar verhindern: Bei individuellen und dauerhaften Versorgungen gelten Ausschreibungen demnach „in der Regel“ als nicht zweckmäßig. Allerdings entscheiden die Krankenkassen selbst, ob diese Einschränkung greift. Zudem hat eine ähnliche Regelung vor 2019 laut Selbsthilfeorganisationen nicht verhindert, dass Stoma- und Inkontinenzhilfsmittel ausgeschrieben wurden. Immerhin sollen die Ausschreibungen bis Ende 2029 evaluiert werden.

Was bedeutet die Ausschreibungen für Patienten?

In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen die Selbsthilfeorganisationen vor den Folgen der Ausschreibungen, insbesondere für Menschen, die dauerhaft auf individuell angepasste Hilfsmittel wie Stomabeutel, Katheter oder Inkontinenzhilfen angewiesen sind. Da sie gezwungen werden könnten, ihren bisherigen Versorger zu wechseln, drohten unpassende Produkte, Betreuungslücken und gesundheitliche Komplikationen. „Wie Ausschreibungen in der Stomaversorgung ausgehen, wissen wir bereits: Zwangswechsel, Diskussionen über die Menge, Beratung nur noch am Telefon“, warnt Christian Limpert, Vorsitzender der Selbsthilfeorganisation Stoma-Welt. Die Patientenorganisation ACHSE fordert deshalb, Versorgungsqualität, Wahlfreiheit und verlässliche Versorgungsstrukturen zu sichern.

Wie geht es nun mit den Ausschreibungen weiter?

Unklar ist, ob die Neuauflage der Ausschreibungen die erhofften Einsparungen bringen wird, ohne die Versorgungsqualität erneut zu verschlechtern. Die Krankenkassen setzen auf Wettbewerb und Qualitätsvorgaben. Die Leistungserbringer fürchten hingegen einen höheren Preisdruck und eine Schwächung kleinerer und mittlerer Betriebe. Patientenorganisationen warnen vor allem vor den Folgen für Menschen, die eine kontinuierliche und individuelle Betreuung benötigen.

Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Mechanismen zum Schutz der Versorgungsqualität tatsächlich greifen und mögliche Einsparungen nicht durch Folgekosten zunichte gemacht werden. Doch zunächst muss die neue Regelung noch eine weitere Hürde nehmen: Am 20. November wird sich der Bundesrat voraussichtlich mit dem Gesetz befassen.


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