Kleine Zahl mit großer Wirkung

Ab 2027 müssen sich Hilfsmittelerbringer auf Einschnitte einstellen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht einen pauschalen Vergütungsabschlag von drei Prozent vor und begrenzt künftige Preissteigerungen. Verbände warnen vor Folgen für Betriebe und Versorgung.

Drei Prozent hören sich zunächst gar nicht so dramatisch an. Entscheidend ist aber, wen der Abzug trifft – und mit welchen Folgen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will der Bund die stark wachsenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bremsen und die Beitragssätze ab 2027 stabilisieren. Bei vielen Sanitätshäusern und orthopädietechnischen Betrieben könnte das wirtschaftliche Ergebnis erheblich darunter leiden. „Drei Prozent klingen klein. Bei Renditen von häufig nur ein bis sechs Prozent sind sie es nicht“, sagt Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT). Dabei geht es auch um die Zukunft: Der Abschlag entzieht den Betrieben Mittel für Fachkräfte, Ausbildung und eine moderne Versorgung.

Wenig Spielraum für Einsparungen

Aus Sicht des BIV-OT trifft das Gesetz eine Branche, die bislang weit weniger als andere zum Kostenwachstum der gesetzlichen Krankenversicherung beigetragen hat. Reuter mahnt außerdem an, dass die kassenindividuellen Versorgungsverträge bereits unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot ausgehandelt wurden. Den pauschalen Eingriff kritisiert er scharf: „Wer mit dem Rasenmäher spart, darf sich über kahle Versorgungslandschaften nicht wundern.“ Wie stark sich drei Prozent auswirken können, rechnet Sanitätshaus Aktuell vor: Erzielt ein Unternehmen bei einem Umsatz von 100 Euro einen Überschuss von vier Euro und sinkt die Vergütung bei unveränderten Kosten um drei Euro, bleibt nur noch ein Euro übrig.

Neben dem Abschlag stärkt das Gesetz auch die Festbeträge, für die der GKV-Spitzenverband weitere festbetragsrelevante Produktgruppen bestimmen soll. Festbeträge bilden künftig die verbindliche Grundlage für Preisverhandlungen; begründete Abweichungen von bis zu zehn Prozent bleiben möglich. Ab 2029 erwartet die Bundesregierung dadurch Einsparungen in der GKV von rund 500 Millionen Euro jährlich.

Hilfsmittel ist nicht gleich Hilfsmittel

Bei Produkten wie einem verordneten Blutdruckmessgerät lassen sich Abläufe noch gut vereinheitlichen und Einsparungen erzielen. Anders ist es jedoch, wenn viel Zeit und Arbeit investiert werden muss: „Eine prothetische Versorgung oder die Anpassung einer Sitzschale für ein schwerst mehrfach behindertes Kind sind hochkomplex. Hier kann man nur wenig standardisieren“, sagt Reuter. Zudem existieren unterschiedliche Vergütungsmodelle – vom Kauf und Wiedereinsatz über Fallpauschalen bis hin zu Festbeträgen. „Der Abschlag kennt diese Unterschiede nicht. Genau das ist sein grundlegender Fehler.“ Besonders schwierig könnte die Situation deshalb für Betriebe werden, die komplexe Versorgungen übernehmen oder in ländlichen Regionen arbeiten, wo lange Fahrwege und Hausbesuche hinzukommen. Reuter erwartet, dass Unternehmen genauer prüfen werden, welche Verträge, Standorte und Leistungen sich noch lohnen. Investitionen könnten verschoben und offene Stellen nicht mehr besetzt werden. „Wer den Betrieben zusätzlich wirtschaftlichen Boden entzieht, macht aus Fachkräftemangel strukturelle Versorgungslücken“, warnt er.

„Wer den Betrieben zusätzlich wirtschaftlichen Boden entzieht, macht aus Fachkräftemangel strukturelle Versorgungslücken.“

BIV-OT-Präsident Alf Reuter

Den Preis zahlen die Patientinnen und Patienten

Was hinter solchen Versorgungslücken stehen kann, bringt Paula Glotz vom Vital-Zentrum Sanitätshaus Glotz in Stuttgart auf den Punkt: „Ein Hilfsmittel macht oft den Unterschied: zwischen Abhängigkeit und Selbstständigkeit, zwischen Rückzug und Teilhabe.“ Gerade Menschen nach Amputationen, Schlaganfällen, schweren Erkrankungen oder Unfällen, Kinder mit Behinderungen sowie ältere und chronisch kranke Menschen seien auf funktionierende Versorgungsstrukturen angewiesen. Lars Kieroth, Geschäftsführer des Sanitätshauses VitalCentrum Hodey in Kamp-Lintfort, beschreibt die betriebswirtschaftliche Konsequenz noch konkreter: „Marge ist am Ende nichts anderes als die Fähigkeit, morgen noch zu versorgen.“ Besonders aufwendige Einzelfälle, Hausbesuche, lange Anfahrten und Versorgungen mit kleinen Fallzahlen könnten durch den Abschlag ins Minus rutschen. Dann müssten Betriebe zwangsläufig prüfen, ob sie einzelne Verträge oder Leistungen überhaupt noch anbieten können. „Und wer zahlt dann den Preis? Nicht die Kasse. Der Patient auf dem Land mit der Einzelversorgung, zu dem man mehr als 40 Kilometer fahren muss.“ 

Zusätzlicher Aufwand durch die Umsetzung

Hinzu kommt die Frage der praktischen Umsetzung. Hilfsmittel werden über eine Vielzahl kassenindividueller Verträge mit unterschiedlichen Preisen, Versorgungsformen und Abrechnungsregeln vergütet. Der Abschlag muss in diese Strukturen und Abrechnungsprozesse integriert werden. Reuter sieht darin einen zusätzlichen Widerspruch des Gesetzes: „Die Politik kürzt also die Vergütung – und stellt uns die Rechnung dafür gleich mit aus.“ Aus Sicht des BIV-OT ist deshalb zumindest eine rechtssichere und möglichst bürokratiearme Umsetzung erforderlich. 

Der Beschluss ist gefallen, die Diskussion dauert an

„Gegen 25.000 Stimmen und mehr als 6.000 Hinweise aus dem Fach. Gegen die Expertise der FinanzKommission Gesundheit und gegen den Änderungsantrag des Bundesrates“ sei der Beschluss gefallen, bilanziert Reuter. „Die Verantwortung endet damit nicht.“ Die Politik müsse nun zeigen, dass sich mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz tatsächlich sparen lasse, ohne Leistungen zu kürzen. Der BIV-OT fordert deshalb Nachbesserungen und langfristig eine Strukturreform mit weniger kassenindividuellen Sonderwegen, gemeinsamen Standards und auskömmlichen Verträgen. „Wir werden weiter Druck machen – politisch und rechtlich.“

Es geht um viel mehr als nur um Geld, sondern um die Zukunft: Der Abschlag entzieht den Betrieben Mittel für Fachkräfte, Ausbildung und moderne Versorgung.

Was sich für Hilfsmittelerbringer ändert

  • Drei Prozent Abschlag: 2027 und 2028 werden die Vergütungen für Hilfsmittelversorgungen pauschal um drei Prozent gekürzt.
  • Weniger Spielraum bei Preissteigerungen: Vergütungsanpassungen werden stärker begrenzt. Von 2027 bis 2029 kommt zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt auf mögliche Steigerungen hinzu.
  • Festbeträge werden ausgeweitet: Für weitere Hilfsmittelgruppen sollen Festbeträge möglich werden.
  • Geringe Margen: Nach Angaben von BIVOT-Präsident Alf Reuter liegen die Renditen vieler Betriebe bei lediglich ein bis sechs Prozent.
  • Komplexe Versorgung besonders betroffen: Individuelle Versorgungen, Hausbesuche und lange Anfahrtswege lassen sich nur begrenzt standardisieren oder günstiger organisieren.
  • Betriebe müssen nachrechnen: Verträge, Leistungen und Standorte sollten frühzeitig auf ihre Wirtschaftlichkeit unter den neuen Bedingungen geprüft werden.

Ratgeber Recht

GKV-BStabG: Hilfsmittel zwischen Kostendruck und Versorgungsauftrag

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossene Sache. Für Hilfsmittelerbringer:innen bedeutet das weniger Vergütung, mehr Kostendruck und…

Zukunft Betrieb

Unter vier Augen: "Eine neue Qualität des Arbeitens"

Die ottobock.care GmbH setzt an drei Standorten auf Optica Omnia. Dr. Hanno Kortleben, Geschäftsleitung Verwaltung & Prozesse der ottobock.care GmbH,…

Zukunft Betrieb

Zehn Vorreiter und Visionäre der Hilfsmittelbranche

Die Hilfsmittelbranche steht vor Herausforderungen wie Digitalisierung, politischem Wandel, Fachkräftemangel und neuen Versorgungsmodellen. Wer setzt…

Zukunft Betrieb

Kunde 2.0 – wie Digitalisierung Patientenerwartungen verändert

Immer mehr Patientinnen und Patienten informieren sich digital, shoppen online und erwarten zugleich persönliche Beratung. Für den Sanitätsfachhandel…

Software

Wenn wichtige Hinweise im Alltag untergehen – und daraus unnötiger Aufwand entsteht

Im Alltag von Hilfsmittelerbringer:innen laufen oft viele Prozesse gleichzeitig: offene Rechnungen, fehlende DSGVO-Einwilligungen, unvollständige…

Software

Auf die Schnittstellen kommt es an

Warum Hilfsmittelerbringer:innen darauf achten sollten, dass ihre Branchensoftware mit anderen Softwarelösungen kommunizieren kann.

Frau sitzt vor Computer und hat Kundenportal MeinOptica offen

Software

Alles auf einen Blick: Wie Kundenportale den Betriebsalltag erleichtern

Ein digitales Kundenportal bündelt relevante Daten und Informationen an einem Ort, erleichtert den Betriebsalltag und bietet wertvolle Einblicke in…

Illustration: Sprechblase mit Waage für die Rubrik Ratgeber Recht

Ratgeber Recht

Hilfsmittelerbringende für E-Rechnung gut aufgestellt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung sukzessiv verpflichtend – auch für Hilfsmittelerbringende. Was bedeutet das konkret? Dr. Dr. Thomas Ruppel…

Ratgeber Recht Illustration

Ratgeber Recht

Richtig werben - rechtliche Fallstricke erkennen

Erfolgreich zu therapieren reicht schon lange nicht mehr aus - Therapeut:innen sind auch immer Akteure im Gesundheitsmarkt und müssen sich gegenüber…

Ratgeber Recht

Umsatzsteuer in der Heilmittelpraxis

Behandlungsleistungen sind grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig. Wo die Umsatzsteuer trotzdem mitgedacht werden muss und wo Fallstricke lauern.

Therapeut mit Zusatzqualifikation behandelt Frau

Praxis & Betrieb

Zahlen sich Zusatzqualifikationen aus?

Für den wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis ist ein tragfähiges Konzept entscheidend. Zusatzqualifikationen können dabei eine wichtige Rolle spielen.…

Ergotherapeutin lacht mit Junge mit Cerebralparese

Zukunft Praxis

Spezialisierung: Spitzes Angebot

Während die einen Praxen sich möglichst breit aufstellen, bevorzugen andere ganz bewusst die Spezialisierung. Denn die Nische bietet durchaus…

Eine Frau, möglicherweise Physiotherapeutin, klebt Post-Its an eine Glaswand

Zukunft Praxis

Qualitätsmanagement: Wie Sie mit System Ihre Praxis stärken

Qualitätsmanagement kann die Abläufe in der eigenen Praxis schneller und reibungsloser machen. Ein Blick auf sinnvolle Schritte und wesentliche…

Ältere Dame bezahlt ihre Zuzahlung mit EC-Karte

Abrechnung

Zuzahlungen für Heilmittelverordnungen: Was Therapeut:innen wissen müssen

Wie kommen Sie an Ihre Zuzahlungen? Ein Überblick und Leitfaden zu dem zentralen Abrechnungsthema für Heilmittelpraxen.


Support, Kundenservice oder Anfragen zu weiteren Produkten


Unverbindlich über unsere Leistungen informieren