Schleswig-Holstein: dbl will Standards für Logopädie-Schulen
Schleswig-Holstein plant ein Gesundheitsschulanerkennungsgesetz (GeSchAG). Der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) hat sich im Anhörungsverfahren beim zuständigen Ministerium dazu geäußert und verlangt, die besonderen Anforderungen der Logopädie-Ausbildung zu berücksichtigen. Schon im September hatte der Verband zum Verordnungsentwurf in Rheinland-Pfalz Stellung genommen, mit teils ähnlichen Forderungen.
Warum ein Landesgesetz nötig wird
Die Berufsgesetze der Gesundheitsfachberufe sind unterschiedlich weit modernisiert. Das Berufsgesetz für Logopäd:innen zählt zu den veralteten. Gerade für die theoretische Ausbildung fehlen deshalb bundesweit verbindliche Vorgaben, etwa zur Qualifikation von Lehrkräften und Schulleitungen sowie zur räumlichen und fachlichen Ausstattung der Schulen. Das Landesgesetz soll die Grundlage schaffen, solche Anforderungen per Rechtsverordnung festzulegen.
Das empfiehlt der dbl
Für die Personalausstattung nennt der Verband drei Punkte:
- Schulleitungen sollen eine einschlägige logopädische Berufsqualifikation oder einen fachlich passenden Hochschulabschluss haben.
- Hauptamtliche Lehrkräfte sollen fachlich qualifiziert sein und mindestens einen Bachelorabschluss mitbringen.
- Für die Logopädie soll ein eigener Lehrkräfteschlüssel gelten, eine Lehrkraft auf acht bis zehn Auszubildende.
Der Schlüssel soll sicherstellen, dass genug Personal für individuelle Begleitung, Anleitung und Ausbildungssupervision zur Verfügung steht, denn die praktische Ausbildung ist betreuungsintensiv.
Räume und praktische Ausbildung
Außerdem verlangt der dbl geeignete Unterrichts-, Therapie- und Beobachtungsräume. Die interne praktische Ausbildung, also Praxis samt Supervision an der Schule selbst, soll ausdrücklich als wesentlicher Teil der praktischen Ausbildung anerkannt werden, ergänzend zu den externen Praktika. Dieselbe Anerkennung der Schule als Lernort hatte der dbl bereits für Rheinland-Pfalz verlangt, ebenso einen eigenen Personalschlüssel von einer Lehrkraft auf acht Ausbildungsplätze. Für die externe Ausbildung in Schleswig-Holstein fordert er Qualitätskriterien und eine nachvollziehbare Dokumentation der Kooperationen mit den Schulen.
Die neuen Standards sollen mit realistischen Übergangsfristen und Möglichkeiten zur Nachqualifizierung verbunden werden. So ließen sich die Qualifikationen bereits tätiger Lehrkräfte berücksichtigen und bestehende Ausbildungsstrukturen erhalten. Der dbl appelliert an das Land, die Anforderungen im Gesetz und in der Rechtsverordnung verbindlich zu verankern.
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