Mitarbeiter:innen Sicherheit vermitteln

Gute Mitarbeiter:innen zu finden und zu halten, ist nicht einfach. Zu den möglichen Pluspunkten zählen auch Versicherungsleistungen, die Arbeitgeber:innen über die Pflicht hinaus zusätzlich anbieten können. Teil 4 unserer Serie zu Versicherungen mit Experte Dirk Ledermann.

In Uniform: vom Wert einheitlicher Berufskleidung

Spätestens wenn Patient:innen pflegebedürftig sind, wegen Krankheit, Verletzung oder aus anderen Gründen nicht in die Praxis kommen können, steht der Hausbesuch an. Gibt es keine Dienstwagen, bleibt für die Hin- und Rückfahrt nur das private Auto der Mitarbeiter:innen. Dabei scheint die Lage auf den ersten Blick ganz einfach: Für jeden gefahrenen Kilometer gibt es eine angemessene Entschädigung, beispielsweise in Form von Kilometergeld, und damit ist der Fall erledigt. Oder doch nicht?

„Sobald etwas passiert, kann es kompliziert werden“, sagt Versicherungsexperte Dirk Ledermann. „Wir hatten jüngst so einen Fall. Auf der Rückfahrt von einer beruflichen Fortbildung touchierte eine Mitarbeiterin einen Blumenkübel. Eine Kaskoversicherung hatte sie nicht, der Arbeitgeber weigert sich die Kosten von 2.500 Euro zu übernehmen.“ Selbst wenn eine entsprechende Versicherung besteht, stuft sie die oder den Unfallverursachenden in der sogenannten Schadenfreiheitsklasse zurück. „Wurde die Kilometerpauschale von aktuell 0,30 Euro bezahlt, bleiben die Mitarbeiter:innen auf dem sogenannten Rückstufungsschaden sitzen“, erläutert Ledermann.

Um solche Risiken auszuschließen, und damit möglichen Streitigkeiten von vorneherein aus dem Weg zu gehen, bietet sich die sogenannte Dienstreisekaskoversicherung an. „Diese Vollkaskopolice wird als Rahmenvertrag abgeschlossen“, erklärt Ledermann. „Sie bietet für Privatfahrzeuge von Mitarbeiter:innen, die auf betrieblichen Fahrten eingesetzt werden, eine Vollversicherung, die auch Schäden wie Brand, Diebstahl oder Vandalismus abdeckt.“

Die Dienstwagenkaskoversicherung zählt nicht zu den Pflichtversicherungen, die eine therapeutische Praxis abschließen muss. Sie kann aber dazu beitragen, dass Streitfälle durch klare Verhältnisse vermieden werden – und sich Mitarbeiter:innen bei Hausbesuchen und anderer dienstlicher Nutzung ihres Privatfahrzeugs gut abgesichert fühlen. Ähnlich verhält es sich bei der Unfallversicherung. Auch diese ist nicht verpflichtend, aber sie kann für Mitarbeiter:innen eine willkommene Ergänzung sein und dabei helfen, sie an die Praxis zu binden.

Da Physiotherapeut:innen immer körperlich arbeiten, sind Unfälle, die körperliche Schäden nach sich ziehen, ein besonders hohes Risiko. „Deshalb ist eine Unfallversicherung für gerade diese Berufsgruppe besonders empfehlenswert“, sagt Dirk Ledermann. „Sie zahlt im Fall eines Unfalls einen festgelegten Betrag, wenn der erlittene körperliche Schaden die Betroffenen dauerhaft beeinträchtigt.“ Und das kann ein existenziell wichtiger Beitrag sein. Denn während nicht gearbeitet werden kann, fallen natürlich weiterhin Lebenshaltungskosten an.

„Deshalb ist eine Unfallversicherung ein Instrument, das sich zur Bindung von Mitarbeiter:innen ans Unternehmen sehr gut eignet, und sie kann auch als Bonus für Leistungsträger:innen eingesetzt werden“, führt Ledermann aus. „Denn die Versicherung muss nicht jeder oder jedem angeboten werden, sondern kann sich auch nur an Ausgewählte richten.“ In der Regel wird aber eine Police für die ganze Firma und alle dort Beschäftigten abgeschlossen. Die Beiträge der Versicherung, die durch die Einschränkung auf betriebliche Risiken deutlich günstiger ist als eine private Unfallversicherung, können zudem als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Gemeinsam mit den Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheits- und Altersvorsorge zeigen auch diese Beispiele, wie Versicherungen zur Bindung von Mitarbeiter:inen in Praxen eingesetzt werden können. „Mit den dargestellten Versicherungen haben die Praxen eine große Auswahl an Lösungen, die den Wünschen ihrer Mitarbeiter:innen entsprechen und sich an das bereitgestellte Budget anpassen lassen“, sagt Ledermann.

Dass viele Unternehmen und Betriebe darauf setzen, zeigen Untersuchungen immer wieder. Laut dem „Human Resource Report“ der internationalen Personalvermittlung Hays gehören betriebliche Zusatzleistungen zu den am häufigsten eingesetzten Instrumentender Bindung von Mitarbeiter:innen. In der Rangliste stehen sie gleich hinter Maßnahmen wie marktgerechte Entlohnung oder Beschäftigungssicherheit. 

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