Pflegehilfsmittelpauschale sinkt

Der GKV hat sich vergeblich für eine Verlängerung der Anhebung des mtl. Höchstbetrags von 60 Euro zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel ausgesprochen.

Die Pflegehilfsmittelpauschale wird zum Jahresende wieder sinken. Ab Januar 2022 können die Betroffenen und Pflegenden nur noch maximal 40 Euro statt bislang 60 Euro im Monat abrechnen. Die Pauschale war wegen der Corona-Pandemie im Mai 2020 vorübergehend auf 60 Euro angehoben worden und ist demnach zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen, wie der GKV-Spitzenverband in einer Mitteilung ausführte. 

Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffende Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) dies bis Jahresende befristet. Bis dahin waren alle die Pflegkassen ermächtigt, die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel auch oberhalb der bislang geltenden Vertragspreise zu bewilligen. Die gestzliche Grundlage für die Anhebung des Höchstbetrags ist nun entfallen, sodass seit Jahresbeginn wieder die jeweils vereinbarten früherern Vertragspresie gelten. 

Quelle: GKV

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