Neues Berufsgesetz: Studium bringt Kompetenzen, Schule Vergütung

Physio.de liegt der noch unveröffentlichte Referentenentwurf vor, der offiziell im November erscheinen soll.

Der Entwurf stuft den Einstieg in die Physiotherapie künftig zweigleisig ab. Die dreijährige Berufsfachschule bleibt, und wer sie besucht, bekommt eine Ausbildungsvergütung. Daneben soll ein duales Vollzeitstudium über sieben bis acht Semester entstehen, für das es kein Geld gibt, das aber mehr Befugnisse verleiht: Absolvent:innen dürfen bestimmte im Studium erlernte heilkundliche Maßnahmen selbstständig übernehmen, ohne dass vorher eine ärztliche Diagnose vorliegt. Physio.de sieht darin die gesetzliche Basis für einen Direktzugang. Zulasten der Krankenkassen abrechnen ließe er sich aber erst mit zusätzlichen sozialrechtlichen Regeln.

Auch Berufsfachschul-Absolvent:innen sollen mehr Spielraum bekommen. Liegen ärztliche Diagnose und Indikation vor, entscheiden sie selbst über Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung. Physio.de versteht das als Vorstufe einer ausgeweiteten Blankoverordnung.

Was das für bereits Berufstätige heißt

Die Inhalte der heutigen Zertifikatsleistungen wie PNF, Bobath, Manuelle Therapie oder Lymphdrainage sollen künftig in der Ausbildung vermittelt werden, damit Berufseinsteiger:innen sie ohne separate Fortbildung abrechnen können. Perspektivisch fällt das Zertifikatssystem damit weg. Ungeklärt bleibt, was mit bereits erworbenen Zertifikaten geschieht. Offen ist auch, ob ein schon vorhandener Bachelor für den Direktzugang reicht: Der Entwurf will hochschulisch Ausgebildeten lediglich ermöglichen, die nötigen Kompetenzen nachzuholen. Wie umfangreich das wäre, steht nicht drin.

Das Gesetz soll 2028 in Kraft treten, die Regeln zur Ausbildungsvergütung folgen 2029. Ein Abstimmungstermin steht nicht fest, Änderungen sind daher noch möglich.

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