Unter vier Augen: Startklar für die Telematikinfrastruktur (TI)

Bis Januar 2026 müssen die meisten Gesundheitsberufe an die TI angeschlossen sein. D-Trust-eHealth-Expertin Janine Neumeister und Optica-Geschäftsführer Dr. Jochen Pfänder im Gespräch über den Weg dorthin und die dafür notwendigen Karten: den elektronischen Berufsausweis und die Institutionskarte SMC-B.

Dr. Jochen Pfänder und Janine Neumeister im Interview

Herr Dr. Pfänder, einige Ihrer Kolleginnen und Kollegen waren im Mai und Juni in Deutschland auf Roadshow, um Betriebe unter anderem zum Start in die Telematikinfrastruktur (TI) zu beraten. Wie war die Resonanz?

Dr. Jochen Pfänder: Das Interesse war groß und es wurden viele Fragen gestellt. Wir sehen: Das Thema TI treibt die Betriebe auf jeden Fall um. Eine geeignete Branchensoftware vorausgesetzt, liegen die Vorteile der TI und ihrer Anwendungen auf der Hand: Sie bietet für Daten einen besonders geschützten Raum, in dem man beispielsweise über Kommunikation im Medizinwesen (KIM) schnell und sicher kommunizieren oder über die ePA schnell auf medizinische Daten zugreifen kann. Die TI ist auch für die eVerordnung ab 2027 die Voraussetzung. 

Frau Neumeister, noch können sich die Sanitätshäuser und Orthopädietechnik-Betriebe nicht an die TI anmelden. Woran liegt das und wann wird es losgehen?

Janine Neumeister: Anders als lange kommuniziert, gehen wir davon aus, dass sich alle Berufsgruppen der Gesundheitshandwerke zum Jahreswechsel 2024/2025 anmelden können. Ob dies zunächst nur bei drei Pilotkammern oder gleich bei allen 53 Kammern möglich sein wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht sicher. Immerhin müssen für jede Berufsgruppe zwei Karten vorbereitet werden, denn neben dem elektronischen Berufsausweis wird auch die Institutionskarte SMC-B benötigt. Das ist recht aufwendig, und es ist noch nicht klar, ob die IT-Dienstleister aller Kammern so weit sind. Wir bei D-Trust sind jedenfalls bereit und viele Betriebe sind es auch. 

Warum sind die Kammern bei der TI-Anmeldung so wichtig?

Janine Neumeister: Als berufsbestätigende Stelle werden die Kammern Herausgeber der elektronischen Berufsausweise und der SMC-B-Karte sein. Sie attestieren die Daten der antragstellenden Betriebe über das sogenannte Freigabeportal. Ist das geschehen, erhält der Betrieb eine Vorgangsnummer, die er dann bei uns im Antragsportal eingibt. Schließlich identifizieren sich die Antragsteller:innen noch, entweder über den Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder das Postident-Verfahren. Danach startet die Produktion der Karten.

Dr. Jochen Pfänder: Ergänzend möchte ich hinzufügen: Man sollte als zeitlichen Faktor auch die Branchensoftware einkalkulieren, die für die Nutzung der TI nötig ist. Wer noch keine Software hat, muss sie beschaffen, wer bereits eine hat, muss sicherstellen, dass sie Anfang 2026 mit der TI umgehen kann.

Frau Neumeister, sollten sich die Betriebe so früh wie möglich für den TI-Zugang anmelden? 

Janine Neumeister: Je früher sie sich mit der TI beschäftigen, desto schneller können sie von ihren Vorteilen profitieren. Neben der bereits bestehenden KIM werden bald weitere TI-Anwendungen wie die E-Verordnung folgen. Vor allem aber wird am 15. Januar 2025 die elektronische Patientenakte für alle eingeführt, auch wenn noch nicht sicher ist, dass dann jede Berufsgruppe sofort darauf zugreifen kann. Und natürlich besteht das Risiko, dass es zu Verzögerungen bei der Kartenausgabe kommt, wenn Tausende Betriebe mit ihrem Antrag bis zum Schluss warten.

Herr Dr. Pfänder, der TI-Zugang erfordert eine Einmalinvestition und verursacht laufende Kosten. Wissen Sie als zukünftiger Anbieter des TI-Zugangspaketes bereits, wie die Refinanzierung aussieht? 

Dr. Jochen Pfänder: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Kosten für die Ausstattung und den Betrieb der TI von den gesetzlichen Krankenkassen refinanziert werden. Die Verträge dazu hätten bereits Anfang des Jahres geschlossen werden sollen, doch das hat sich noch einmal verschoben. Aber: Alle Beteiligten - vom Gesundheitsministerium über die Krankenkassen bis hin zum einzelnen Betrieb - wollen die Digitalisierung der Versorgungsprozesse im Gesundheitswesen. Deshalb gehen wir davon aus, dass es wie in anderen Bereichen des Gesundheitswesens auch eine umfassende Refinanzierung geben wird. 

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