Wochenrückblick KW 24: Spardruck gefährdet Versorgung

Die Woche im Rückblick – zusammengefasst von der Optica OWL Redaktion.

Die gesundheitspolitische Debatte spitzt sich in dieser Woche spürbar zu. Der neue AOK-Heilmittel-Report 2026 belegt eine historische Verdoppelung der Ausgaben innerhalb eines Jahrzehnts auf fast 15 Milliarden Euro und setzt insbesondere die Blankoverordnung unter Rechtfertigungsdruck. Zeitgleich formiert sich an der Basis massiver Widerstand gegen das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Von Hebammenprotesten auf der Gesundheitsministerkonferenz bis zu bundesweiten Unterschriftenaktionen der Physiotherapeuten in den Praxen wehren sich die Leistungserbringer geschlossen gegen Honorarkürzungen, die aus ihrer Sicht die Patientenversorgung und die Existenz der Betriebe unmittelbar gefährden.

Neuer AOK-Heilmittel-Report 2026 kritisiert Kostenentwicklung und fordert Akademisierung

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat den neuen Heilmittel-Report 2026 vorgelegt und verweist auf eine aus Kassen-Sicht kritische Ausgabendynamik in der Branche. Demnach kletterten die GKV-Ausgaben für Heilmittel bis Ende 2025 auf 14,7 Milliarden Euro, was einer Verdoppelung innerhalb von zehn Jahren entspricht. Laut den Modellrechnungen des Berichts steht insbesondere die Blankoverordnung bei Schulterbeschwerden unter starkem wirtschaftlichen Rechtfertigungsdruck: Während eine ärztliche Regelverordnung im vierten Quartal 2025 im Schnitt 214 Euro kostete, schlug eine Blankoverordnung laut WIdO-Daten durch die höhere Sitzungsfrequenz der Therapeuten mit durchschnittlich 714 Euro zu Buche.

In der offiziellen Bewertung der Zahlen mahnt der AOK-Bundesverband einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen an. Aus Sicht der Kasse solle es eine Ausweitung der Blankoverordnungen auf weitere Diagnosen erst geben, wenn messbare Belege für bessere Behandlungsergebnisse oder Effizienzgewinne vorliegen. Zudem kritisieren die Herausgeber des Reports den fehlenden politischen Willen zur Voll-Akademisierung in Deutschland und verweisen auf den europäischen Vergleich. Weil in den Augen des WIdO auch erhebliche Defizite bei der Bekanntheit medizinischer Leitlinien in den Praxen existieren, plädiert das Institut dafür, künftig anonymisierte Abrechnungsdaten der Krankenkassen systematisch für eine externe Qualitätsmessung einzusetzen.

Digitalisierung: GeDIG-Entwurf konkretisiert TI-Fristen und Pflicht zur Nutzung von KIM und eVO

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens erhält durch den aktuellen Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) einen konkreten Fahrplan. Während der offizielle Kabinettsentwurf für Juli erwartet wird, stehen die Fristen für die Heilmittelbranche bereits fest. Die gesetzliche Pflicht zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) bleibt unverändert auf den 1. Oktober 2027 terminiert. Das GeDIG konkretisiert jedoch, dass zeitgleich mit dem TI-Anschluss auch die Nutzung des sicheren Mailverfahrens KIM (Kommunikation im Medizinwesen) verpflichtend wird. KIM avanciert damit zum verbindlichen Standard-Postfach für den medizinischen und administrativen Datenaustausch mit Ärzten und Krankenkassen.

Der Entwurf blickt zudem weiter in die Zukunft und läutet das Ende der papierhaften Verordnungen ein. Zum 1. Juni 2029 wird die elektronische Heilmittelverordnung (eVO) für alle verordnenden Ärztinnen und Ärzte zur Pflicht. Ab diesem Stichtag müssen auch die Heilmittelpraxen zwingend in der Lage sein, die digitalen Rezepte anzunehmen, zu bearbeiten und darüber abzurechnen. Da der gesamte Anbindungsprozess und die Umstellung der internen Workflows mehrere Monate in Anspruch nehmen, raten Experten dringend von einer abwartenden Haltung ab. Durch die bestehenden Refinanzierungsregelungen entstehen den Praxen bei einem frühzeitigen TI-Anschluss keine zusätzlichen Kosten.

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SHV-Gespräch mit MdB Frank Schwabe (SPD) gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Im Rahmen seiner bundesweiten Kampagne gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) das direkte Gespräch mit der Politik gesucht. Bei einem einstündigen Austausch im Wahlkreisbüro Recklinghausen verdeutlichte Jan Neuer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der IFK, dem SPD-Bundestagsabgeordneten Frank Schwabe die existenziellen Sorgen der ambulanten Praxen. Im Fokus der Kritik steht die geplante Kombination aus der Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung und einem zusätzlichen Preisabschlag. Dieses doppelte Sparinstrument nimmt den Praxisinhabern die finanziellen Spielräume zur Refinanzierung steigender Personalkosten und verschärft den Fachkräftemangel, da die Gehälter im ambulanten Sektor schon jetzt bis zu 30 Prozent unter dem Niveau des öffentlichen Dienstes liegen.

Zusätzlich erörterten die Gesprächspartner die geplante Abschaffung der Mehraufwandspauschale bei der Blankoverordnung, wodurch den Praxen die finanzielle Kompensation für den erheblichen bürokratischen Zusatzaufwand entzogen würde. Auch die vorgesehene Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlungen für GKV-Versicherte stieß auf scharfe Kritik der Verbände, da sie den barrierefreien Zugang zu notwendigen Therapien gefährdet und Kosten einseitig auf Patienten verlagert. MdB Schwabe signalisierte Interesse und Verständnis für die vorgetragenen Argumente aus der Praxis. Er kündigte an, die detaillierten Einblicke und die drohenden Konsequenzen für die flächendeckende Heilmittelversorgung in die anstehenden parlamentarischen Beratungen nach Berlin mitzunehmen.

Den restlichen Wochenrückblick finden Sie bei Optica OWL:

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