Wochenrückblick KW 51: Gesundheit nicht nur wünschen
Heilmittelausgaben haben sich in zehn Jahren mehr als verdoppelt
Das liebe Geld steht es dieser Woche ganz oben auf der Tagesordnung. So zeigt der Heilmittelbericht 2025, dass sich die Heilmittelausgaben der AOK in zehn Jahren mehr als verdoppelt haben. Für den Heilmittelbericht 2025 wurden rund 14 Millionen Heilmittelverordnungen analysiert, die 2024 für die AOK-Versicherten abgerechnet wurden. Die Analyse zeigt, dass die Steigerung insbesondere auf die bundeseinheitliche Angleichung des Vergütungsniveaus 2019 zurückzuführen ist. „Werden die Ergebnisse dieser Modellrechnung der AOK-Heilmittelausgaben auf die GKV-Ausgabenstatistik angelegt, so ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der höchsten Vergütungen in 2019 für die Gesetzlichen Krankenkassen in 2024 zu Mehrausgaben in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro geführt hat“, so Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK. Die Lohnentwicklung kann mit diesen Zahlen allerdings nicht mithalten: Während die Heilmittelausgaben der AOK seit 2018 um 80 Prozent gestiegen sind, war bei den Entgelten für Berufe in der Physiotherapie, der Ergotherapie und der Sprachtherapie von 2018 bis 2024 nur ein Anstieg von 35 Prozent zu verzeichnen. Dies geht aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit hervor.
Kompromiss für stabile Beitragssätze verabschiedet
Besondere mediale Beachtung finden zum Jahresende regelmäßig die Krankenkassenbeiträge, die steigen müssen, wenn die Ausgaben der Krankenkassen höher sind als ihre Einnahmen. Der GKV-Spitzenverband warnt seit Monaten vor unvermeidbaren Steigerungen 2026, um die Finanzlücke zu schließen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hingegen ringt darum, ihr Wahlversprechen einzulösen und die Beiträge stabil zu halten. Dazu hatte die Ministerin mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege einen Sparplan vorgelegt, der in dieser Woche den Vermittlungsausschuss passierte und dem am heutigen Freitag zu Redaktionsschluss auch der Bundestag zugestimmt hatte. Der gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Kliniken nur im kommenden Jahr Kürzungen hinnehmen sollen.
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20 Prozent Verdiensteinbußen bei Beleghebammen
Während sich die Logopäd:innen in der angespannten Finanzlage über eine Steigerung der Vergütung zum 1. Juli 2026 freuen, spitzen sich die finanziellen Einbußen der Beleghebammen weiter zu: Durchschnittlich 20 Prozent Verdiensteibußen beschert ihnen der im November in Kraft getretene Hebammenhilfevertrag. Das belegen jetzt Zahlen der Abrechnungszentrale für Hebammen (AZH). Das widerlegt das Argument des GKV-Spitzenverbands, mehr Geburten in 1:1-Betreuung würden die Umsätze der Beleghebammen erhöhen. Ein Eilantrag des Deutschen Hebammenverbandes (DHV) beim Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg gegen die Neuregelungen wurde jetzt abgelehnt: Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Vergütung der Hebammen wirtschaftlich unangemessen festgesetzt worden sei. Und auch der GKV-Spitzenverband sieht im neuen Hebammenhilfevertrag weiterhin eine Verbesserung der Versorgung und auch eine Verbesserung der Vergütung freiberuflicher Hebammen. Dem Unmut der Hebammen begegnet man mit Vorschlägen zur besseren Umsetzung des Hebammenhilfevertrags. Die Zahlen der AZH sprechen eine andere Sprache: „Die Rückmeldungen zeigen, dass bereits 13 Beleghebammen-Teams, die von der AZH betreut werden, gekündigt haben. Wir steuern auf eine geburtshilfliche Unterversorgung zu, wenn wir jetzt nicht schnell handeln“, so Ursula Jahn-Zöhrens, Beirätin für den Freiberuflichenbereich im DHV-Präsidium.
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