Zusätzliche Diagnosen für LHB ab 2023

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Diagnoseliste zum Langfristigen Heilmittelbedarf um zusätzliche ICD-10 Codes erweitert. Diese Erweiterung tritt mit Beginn des neuen Jahres zum 01.01.2023 in Kraft. Die Erweiterung umfasst Diagnosen aus den Bereichen Krankheiten des Nervensystems, Stoffwechselstörungen sowie Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems.
Gilt eine Erkrankung als Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) oder Langfristiger Heilmittelbedarf (LHB), dürfen Ärzt:innen in Abhängigkeit der Frequenz höhere Verordnungsmengen für einen Behandlungszeitraum von bis zu zwölf Wochen ausstellen. Ein Beispiel: ist als Frequnz zwei Mal pro Woche angegeben, können bis zu 24 Behandlungseinheiten verordnet werden. So werden unnötige Arztbesuche und eine Unterbrechung der Therapie vermieden. BVB und LHB-Verordnungen werden außerdem nicht bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte berücksichtigt. Aus diesem Grund nennt man diese Verordnungen auch extrabudgetäre Verordnungen.
Die vom G-BA beschlossenen Änderungen an der Diagnoseliste zum LHB werden im näcshten Schritt vom Bundesgesundheitsministerium geprüft, sodass die Ergänzungen zum 01.01.2023 gültig sein werden.
Folgende ICD-10 Codes gelten ab 01.01.2023 als LHB
- G60.0 Hereditäre sensomotorische Neuropathie
- G60.8 Sonstige hereditäre und idiopathische Neuropathien
- G70.2 Angeborene oder entwicklungsbedingte Myasthenie
- G71.1 Myotone Syndrome
- G71.2 Angeborene Myopathien
- G71.3 Mitochondriale Myopathie, anderenorts nicht klassifiziert
- G73.6* Myopathie bei Stoffwechselkrankheiten
- Z89.3 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der oberen Extremitäten
- Z89.7 Beidseitiger (teilweiser) Verlust der unteren Extremitäten
- Z89.8 Verlust von oberen und unteren Extremitäten [jede Höhe]
- Q93.3 Deletion des kurzen Armes des Chromosoms 4 (Wolf-Hirschhorn-Syndrom)
- Q93.5 Sonstige Deletion eines Chromosomenteils (Angelmann-Syndrom)
Eine Übersicht über alle Diagnosen für LHB und BVB finden Sie z.B. auf den Seiten der KBV. Eine Diagnoseliste mit Stand 01.01.2024 finden Sie ebenfalls bei der KBV.