Stimmen zur Blankoverordnung in der Physiotherapie: Der Durchbruch ist geschafft
Oftmals war es ein hartes Ringen zwischen den Verhandlungspartnern: Seit 2021 hatten sich der GKV-Spitzenverband und die vier Physiotherapieverbände IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT intensiv zu der Ausgestaltung der Blankoverordnung in der Physiotherapie auseinandergesetzt. Nun kann man es als ein gutes Zeichen werten, wie nachdrücklich die Verhandlungspartner die Einführung der Blankoverordnung zum 1. November 2024 begrüßt haben. So hebt etwa der IFK, der auch die nächsten Schritte kritisch begleiten will, hervor, dass man sich für die Einigung bewusst Zeit genommen habe: Ziele des Verbands seien unter anderem gewesen, „dass die Blankoverordnung in der Praxis so gut wie möglich umsetzbar ist, keine zusätzliche überbordende und unbezahlte Bürokratie mit sich bringt und (wirtschaftliche) Nachteile für Praxen verhindert“. Im vergangenen Jahr sei das in den Verhandlungen noch nicht erreicht worden. Im nun vorliegenden Ergebnis sieht man die zentralen Punkte aber umgesetzt.
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Physio Deutschland (siehe auch Interview mit Markus Norys) stellt wiederum heraus: „Der größte Vorteil der Blankoverordnung liegt in der neuen Freiheit der Leistungserbringenden, selbst über die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen zu können. Darüber hinaus bietet sie eine flexiblere Terminplanung, einen individuellen Behandlungsplan und weniger bürokratische Hürden.“
Aber wie sieht es der Verhandlungspartner GKV? Auch der Spitzenverband der Krankenkassen verweist auf den Nutzen für Therapeut:innen und Patient:innen: „Wir freuen uns, dass nach der Ergotherapie nun auch in der Physiotherapie die Blankoverordnung möglich wird. Für die rund 75 Millionen GKV-Versicherten kann damit die physiotherapeutische Versorgung noch individueller und bedarfsgerechter gestaltet werden“, macht die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis deutlich. „Therapeutinnen und Therapeuten können mit ihrer Expertise so ganz unmittelbar an und mit den Patientinnen und Patienten die am besten geeignete Behandlung entwickeln, eine zwischenzeitliche Abstimmung mit der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt ist nicht mehr notwendig.“ Stoff-Ahnis ergänzt: „Für die Physiotherapeutinnen und -therapeuten bedeutet die Blankoverordnung auch mehr Verantwortung, nicht nur, was die eigentliche Behandlung angeht, sondern auch hinsichtlich deren Wirtschaftlichkeit.“ Es gilt, die Blankoverordnung in der Physiotherapie passgenau zu nutzen. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen dazu wichtige Einblicke und Einschätzungen.
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