„Es ist essenziell, dass sich die Betriebe frühzeitig auf die Anforderungen der TI vorbereiten.“
Herr Münch, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit sich ein Betrieb erfolgreich digitalisieren kann?
Um einen Betrieb erfolgreich zu digitalisieren, muss er an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Dafür hat der Gesetzgeber hohe Standards im Bereich Datenschutz und Datensicherheit gesetzt. Schließlich werden über diese Systeme sensible Gesundheitsdaten der Versicherten gespeichert, geteilt und weiterverarbeitet. Um den Zugang zu diesen Daten sicher zu gestalten, sind mehrere Schritte und spezifische Ausstattungen erforderlich:
- Ein Meister im Betrieb muss einen sogenannten elektronischen Berufsausweis (eBA) haben. Dieser Ausweis dient der eindeutigen Identifikation der Fachkraft.
- Zudem ist eine SMC-B-Karte notwendig. Diese Karte fungiert als Institutionsausweis und weist die jeweilige Einrichtung und ihre (Zugriffs-)Berechtigungen aus. Beide Ausweiskarten, der elektronische Berufsausweis (eBA) und die SMC-B-Karte, werden zukünftig von den Handwerkskammern vergeben.
- Die Betriebe benötigen spezielle Kartenlesegeräte, die in der Lage sind, diese Ausweiskarten zu verarbeiten. Sie stellen sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die TI haben.
- Es bedarf zusätzlich einer Konnektorschnittstelle der Branchensoftware. Diese Schnittstelle muss den Vorgaben der gematik entsprechen und wird von dieser geprüft und freigegeben. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe der Konnektorschnittstelle sind die technischen Voraussetzungen für einen Anschluss an die TI erfüllt.
Insgesamt bedeutet dies, dass ein Betrieb, der erfolgreich digitalisieren möchte, sowohl die richtigen technischen Geräte und eine gematikkonforme Branchensoftware als auch die notwendigen Sicherheitsausweise benötigt. Diese Maßnahmen sind zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden, aber sie sind unverzichtbar. Denn nur so können wir den hohen Standards in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit gerecht werden.
Welche Rolle spielt die TI für die Digitalisierung der Betriebe?
Als zentraler Baustein der digitalen Transformation im Gesundheitswesen spielt die TI eine entscheidende Rolle für die Digitalisierung der Orthopädietechnikbetriebe. Im Auftrag des Gesetzgebers hat die gematik – als die nationale Agentur für Digitale Medizin – die Aufgabe übernommen, diese zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen aufzubauen und voranzutreiben. Die TI zielt darauf ab, medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten notwendig sind, schneller und einfacher verfügbar zu machen als bisher in Papierform. Für Orthopädietechnikbetriebe bedeutet dies: Künftig können wir auf eine zuverlässige und sichere Infrastruktur zugreifen, die uns den Austausch relevanter Daten mit anderen Gesundheitsakteuren erleichtert. Dadurch werden wir in der Lage sein, schneller auf wichtige Informationen zuzugreifen. So können die Diagnosestellung und die Erstellung von Behandlungsplänen deutlich effizienter gestaltet werden. Auch die Nachverfolgung von Behandlungsverläufen wird verbessert, da alle relevanten Daten zentral und digital verfügbar sind. Darüber hinaus eröffnet die TI neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen verschiedenen Fachdisziplinen. Dies ist besonders in der Orthopädietechnik von großer Bedeutung. Müssen wir doch oft eng mit Ärzten unterschiedlichster Fachrichtungen, Physiotherapeuten und anderen Fachkräften zusammenarbeiten, um die bestmögliche Versorgung für unsere Patienten sicherzustellen.
Somit trägt die TI nicht nur zur Digitalisierung unserer Betriebe bei, sondern auch zu einer umfassenden Verbesserung der Patientenversorgung und zur Effizienzsteigerung in der gesamten Gesundheitsbranche.
Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass die Kommunikation nur reibungslos funktioniert, wenn wir Hilfsmittelleistungserbringende auch einen vollen Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten. Wir müssen auf den Stand der Versorgung ebenso zugreifen können wie selbst den Fortschritt in der Versorgung dokumentieren können. Deshalb fordern wir gemeinsam mit den Kollegen der anderen Gesundheitshandwerke, dass wir vollen Zugriff auf die ePA haben. Die durch die Verordnungen bei uns veranlassten Leistungen haben schließlich enormen Einfluss auf die Versorgung und die Lebensqualität der Patienten.
Worauf wird es beim Start in die TI ankommen?
Beim Start in die (TI) spielen mehrere entscheidende Faktoren eine Rolle, die sorgfältig berücksichtigt und umgesetzt werden müssen. Damit der Übergang reibungslos und erfolgreich verläuft, sind folgende Punkte besonders wichtig:
- Vorbereitung der Betriebe: Es ist essenziell, dass sich die Betriebe frühzeitig auf die Anforderungen der TI vorbereiten. Dazu gehört, sich umfassend über die notwendigen technischen und organisatorischen Änderungen zu informieren und diese umzusetzen. Dies umfasst die Anschaffung und Integration der erforderlichen Hardware und Software sowie die Schulung des Personals im Umgang mit der neuen Infrastruktur.
- Branchensoftwareanbieter: Die Anbieter von Branchensoftware spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der TI-Anbindung. Sie müssen geeignete Lösungen entwickeln und bereitstellen, die den speziellen Anforderungen der Orthopädietechnik gerecht werden. Betriebe sollten aktiv den Dialog mit ihren Softwaredienstleistern suchen, um sicherzustellen, dass die benötigten Funktionen rechtzeitig zur Verfügung stehen und die Implementierung reibungslos verläuft. Die Partner des Pilotprojektes eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel haben bereits erste gematikkonforme Lösungsansätze entwickelt, die derzeit in der Testphase sind. Ziel unseres Projektes war es von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung des Arztes, über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden. Dabei setzen wir auf wettbewerbsneutrale, offene und etablierte Standards und schließen keinen aus, um den reibungslosen Übergang von der Papierform zur elektronischen Verordnung zu ermöglichen.
- Ausstellung der notwendigen Karten: Die Handwerkskammern müssen in der Lage sein, die erforderlichen elektronischen Berufsausweise (eBA) und SMC-B-Karten auszustellen. Diese Karten sind entscheidend für die sichere Identifikation der Betriebe und ihrer Mitarbeiter im Rahmen der TI. Eine rechtzeitige Beantragung und Ausstellung dieser Karten sind daher von großer Bedeutung.
- Der GKV-Spitzenverband muss den Betrieben eine Übernahme der Kosten für die Digitalisierung anbieten.
Diese vier Aspekte sind eng miteinander verknüpft und erfordern eine koordinierte Herangehensweise, daher hat der BIV-OT das Pilotprojekt eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel mitinitiiert. Die erfolgreiche Anbindung an die TI hängt also davon ab, dass alle beteiligten Akteure – Betriebe, Softwareanbieter, Handwerkskammern, die gematik und der GKV-Spitzenverband – ihre Aufgaben rechtzeitig und effizient erfüllen.
Was können Betriebe bereits heute für die Anbindung an die TI tun?
Um sich bestmöglich auf die Anbindung an die (TI) vorzubereiten, gibt es mehrere Schritte, die Betriebe bereits heute unternehmen können. Ein zentraler Aspekt ist die Auseinandersetzung mit der eVerordnung für Hilfsmittel, die nach aktuellem Stand ab dem 1. Juli 2027 verpflichtend wird. Dies betrifft auch die elektronische Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln. Unter der Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) läuft ein Pilotprojekt zur eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel, an dem zahlreiche Partner beteiligt sind. Dieses Projekt soll helfen, die Prozesse zu optimieren und den Übergang zur digitalen Verordnung reibungslos zu gestalten. Auf unserer Website und über die anderen Partner informieren wir regelmäßig über den Status und die Fortschritte dieses Pilotprojektes. So werden unsere Mitglieder und Interessierte stets auf dem neuesten Stand gehalten.
Um sich optimal vorzubereiten, empfehle ich allen Betrieben, sich mit ihren jeweiligen Branchensoftwaredienstleistern in Verbindung zu setzen. Es ist wichtig zu klären, ob diese bereits an Lösungen für die eVerordnung arbeiten und ob sie einen Fullservice anbieten. Ein Fullservice bedeutet, dass sich die Dienstleister nicht nur um die Implementierung der eVerordnung, sondern auch um den Anschluss des Betriebes an die TI kümmern. Dies kann den Betrieben viel Aufwand und Unsicherheit ersparen.
Folgende Fragen sollten Betriebe im Vorfeld klären:
- Sind unser Softwaredienstleister bereits Partner im Pilotprojekt eVerordnung?
- Bieten sie einen Fullservice, der auch den Anschluss an die TI umfasst?
- Welche Unterstützung bieten sie den Betrieben auf dem Weg zur verpflichtenden Einführung der eVerordnung für Hilfsmittel?
Mit der richtigen Vorbereitung und der Unterstützung durch die Partner des Pilotprojektes können wir sicherstellen, dass die Anbindung an die TI erfolgreich und effizient erfolgt. Zum Wohl unserer Betriebe und Patient:innen.