Pilsinger will mehr Versorgung in nicht-ärztliche Hände legen
Stephan Pilsinger, Gesundheitspolitiker der CSU, hat bei einer Veranstaltung von Pharma Deutschland dafür plädiert, ärztliche Praxen strukturell zu entlasten. Hintergrund ist das geplante Primärversorgungssystem, das nach seiner Einschätzung pro Praxis und Quartal zu 500 bis 1.000 zusätzlichen Patientenkontakten führen wird. Um diese Mehrbelastung abzufedern, müssten möglichst viele Anliegen gar nicht erst beim Arzt landen, so Pilsinger, viele Fälle ließen sich auch ohne ärztliche Konsultation lösen.
Konkret sprach er sich für mehr sogenannte OTC-Switches aus, also die Entlassung von Medikamenten aus der Verschreibungspflicht, sowie für eine gestärkte Selbstmedikation der Patient:innen. Als Beispiel nannte er die unterschiedliche Regelung bei Ibuprofen, das in niedriger Dosierung rezeptfrei, in höherer aber verordnungspflichtig ist.
Am deutlichsten wurde Pilsinger bei der Forderung, mehr Versorgung auf nicht-ärztliche Berufsgruppen zu übertragen. Er sprach sich unter anderem für das Impfen in Apotheken aus und kritisierte Konflikte zwischen einzelnen Berufsgruppen im Gesundheitswesen als kontraproduktiv, man dürfe sich gegenseitig nicht länger blockieren.
Sollte sich diese Verschiebungslogik durchsetzen, dürfte sie auch für Heilmittelerbringer relevant werden: Wenn mehr Verantwortung von Ärzt:innen auf andere Berufsgruppen übergeht, rückt die Frage nach erweiterten Kompetenzen auch für Physio-, Ergotherapie und Logopädie stärker in den Fokus, insbesondere mit Blick auf einen möglichen Direktzugang. Bislang äußerte sich Pilsinger dazu jedoch nicht konkret; im Zentrum seiner Aussagen standen Apotheken.
Kritik an einer vergleichbaren Kompetenzverschiebung kommt bereits aus der Ärzteschaft. Diverse Verbände sprachen sich gegen eine aus ihrer Sicht unsystematische Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Apotheken aus. Eine solche Verlagerung stärke weder die Apotheken noch verbessere sie die Versorgung, sondern erzeuge im Ergebnis zusätzliche Arztkontakte, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Verbände zum ApoVWG-Gesetzgebungsverfahren.
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