pt fragt nach: Verbände kritisieren Grundlohnsumme für 2027

Physio Deutschland, IFK, VPT und VDB sehen in der neuen Veränderungsrate von 3,42 Prozent eine politische Bremse für die Praxisvergütung.

Mit 3,42 Prozent hat das Bundesgesundheitsministerium die Veränderungsrate für 2027 festgelegt – die Kennzahl, die nach § 71 SGB V die gesetzliche Obergrenze für Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen bildet und damit auch die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband deckelt. Ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt, den das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für die Jahre 2027 bis 2029 vorsieht, ist laut Ministerium bereits in diesem Wert eingerechnet. Die pt-Redaktion hat bei den vier großen Physiotherapieverbänden nachgefragt, wie sie die Zahl bewerten – einhellig kritisch.

Physio Deutschland und der IFK sprechen von einer Rückkehr zu Verhältnissen, in denen kaum investiert und Gehälter nur minimal erhöht werden konnten. Der VPT, vertreten durch Steffen Gabriel, bemängelt, dass die Rate die Einkommensentwicklung der Versicherten abbildet, nicht aber die tatsächlichen Kosten von Miete, Personal oder Energie in den Praxen. VDB-Chef Andre Laufer geht am weitesten in seiner Kritik: Der Gesetzgeber habe eine ohnehin fragwürdige Kennzahl künstlich weiter gedrückt, ausgerechnet während die Betriebskosten stiegen und der Versorgungsbedarf durch die alternde Bevölkerung weiter zunehme.

Für die anstehenden Verhandlungen bedeutet die Zahl aus Verbandssicht eine harte Grenze. Physio Deutschland und IFK wollen dennoch versuchen, spürbare Verbesserungen für die Praxen durchzusetzen, erwarten aber Widerstand vonseiten der Kassen. Gabriel beziffert die durch Deckelung und Abschlag entstehende jährliche Finanzierungslücke auf rund 700 Millionen Euro. Laufer verweist darauf, dass schon die Erhöhung von 2,49 Prozent zu Jahresbeginn 2026 die realen Kostensteigerungen nur teilweise ausgeglichen habe.

Entsprechend fordern alle vier Verbände politische Korrekturen, mit unterschiedlicher Reichweite: Während Physio Deutschland und IFK generell auf eine leistungsgerechtere Vergütungslogik drängen, verlangt der VPT die komplette Rücknahme der Grundlohnsummenbindung für die Heilmittelversorgung. Der VDB geht noch weiter und fordert deren dauerhafte Abschaffung, nicht nur eine befristete Aussetzung wie zwischen 2017 und 2019.

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