§ 300: volles Sortiment, volle Effizienz.

Wie Optica Omnia Handling und Abrechnung von „§ 300-Artikeln“ ermöglicht – und wie Hilfsmittelerbringer:innen davon profitieren.

Produkte, die nach § 300 SGB V abgerechnet werden müssen, sind für den Sanitätsfachhandel und HomeCare-Unternehmen ein wichtiger Sortimentsbestandteil für die Versorgung der Kund:innen. Hierzu zählen zum Beispiel Artikel für die enterale Ernährung, die Wundversorgung oder die Diabetikerversorgung. Um die entsprechenden Artikel effizient verwalten und abrechnen zu können, sollten Hilfsmittelerbringer:innen darauf achten, dass die von Ihnen verwendete Branchensoftware auch das Handling der sogenannten „§ 300-Produkte“ ermöglicht – denn nicht alle Softwarelösungen bieten dieses Feature.

§ 300: vom Wareneingang bis zur Abrechnung.

Als eine der leistungsfähigsten Branchensoftwarelösungen für Hilfsmittelerbringer:innen deckt Optica Omnia alle Arbeitsprozesse ab. Dazu gehört selbstverständlich auch das komplette Handling der „§ 300-Produkte“ – von der Warenwirtschaft bis hin zur Abrechnung. So können Sanitätshäuser und HomeCare-Anbieter Rezepte mit Pharmazentralnummern (PZN) annehmen, mit dem Apothekeneinkaufspreis (AEP) taxieren und bequem abrechnen. 

Komfortabel, einfach, smart: „§ 300-Artikel“ in Omnia.

Das Handling der „§ 300-Produkte“ in Optica Omnia lässt sich einfach in den Mandanteneinstellungen aktivieren und bietet zahlreiche Vorteile, die für effiziente Prozesse sorgen. So werden zum Beispiel alle Daten wie PZN-Nummern, AEP-Werte und Apothekenverkaufspreise (AVK) des vollständigen „§ 300-Sortiments“ kontinuierlich über die ABDATA-Datenbank aktualisiert. Ein Update-Bericht gibt eine Übersicht der Artikel mit geänderten AEPs. In Vorgängen, beim Rezeptdruck und bei Dauerversorgungen werden automatisch die gültigen ABDATA-Preise zum Liefer-/Abgabedatum verwendet, um sicherzustellen, dass die korrekten Preise mit den Kostenträgern abgerechnet werden.

Die PZN-Nummern werden außerdem in alle relevante Dokumente wie Kostenvoranschläge, Versorgungsanzeigen und Sammelbelege übernommen. Und auch bei der Rezepttaxierung für „§ 300-Produkte“ sorgt Optica Omnia für Entlastung: Die Taxierung erfüllt nicht nur alle Anforderungen und Vorgaben, sondern berücksichtigt auch automatisch individuelle Vertragskonditionen mit Kostenträgern für die Preisermittlung, sofern diese vorliegen und vom Nutzer in Omnia gepflegt sind. 

Optica Omnia: Die Software, die Ihre Arbeit versteht.

Das Handling der „§ 300-Produkte“ zeigt, wie durchdacht die Funktionen von Optica Omnia sind. Als eine der leistungsfähigsten All-in-one-Softwarelösungen, die speziell für die Bedürfnisse von Hilfsmittelerbringer:innen entwickelt wurde, bietet Optica Omnia zahlreiche weitere Features, die bei allen Arbeitsprozessen für Entlastung sorgen. Ob Bestellwesen, Warenwirtschaft, Ressourcenplanung, Abrechnung oder integrierte Ladenkasse: Optica Omnia reduziert den Arbeitsaufwand deutlich und unterstützt Hilfsmittelerbringer:innen dabei, ihre Kund:innen optimal und wirtschaftlich zu versorgen. Das gilt auch für die Zukunft: Optica Omnia ist schon heute „TI-ready“ und ermöglicht den Anschluss an die Telematikinfrastruktur – und damit die Nutzung aller Vorteile des kommenden Gesundheitsnetzes.

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