Omnia: E-Rechnungspflicht erfüllt.

Als erste Branchensoftware für Hilfsmittelerbringer:innen verarbeitet Optica Omnia elektronische ZUGFeRD-Rechnungen von Sani Aktuell.

Bild von einem Hilfsmittelerbringer, hinter einem Laptop mit der Abrechnungssoftware Optica Omnia.

Seit 1. Januar 2025 gilt bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen in Deutschland die Pflicht zur Stellung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung). Mit Optica Omnia können Hilfsmittelerbringer:innen ab sofort E-Rechnungen von der Einkaufsgemeinschaft „Sani Aktuell“ nach dem ZUGFeRD-Standard verarbeiten.

Die Einführung der E-Rechnungspflicht bedeutet für die Unternehmen zunächst einmal eine Umstellung, weg vom Papier, hin zum digitalen Beleg. Doch daraus ergeben sich eine Reihe von Vorteilen für alle Beteiligten. So werden Prozesse im Rechnungswesen vereinfacht und doppelte Arbeitsgänge eingespart. Denn der Empfänger der E-Rechnung muss die Rechnungsdaten nicht mehr händisch erfassen, sondern kann diese automatisch in sein Softwaresystem übernehmen – vorausgesetzt, die Software kann E-Rechnungen verarbeiten.

Damit diese Theorie in der Praxis tatsächlich funktioniert, genügt es nicht, eine Rechnung als PDF zu speichern oder von Papier einzuscannen. Vielmehr muss eine E-Rechnung ein ganz bestimmtes strukturiertes Format aufweisen, wie es zum Beispiel der ZUGFeRD-Standard gewährleistet. 

Voran in die Zukunft: Optica Omnia ermöglicht E-Rechnungen.

Zwar gibt es bei der E-Rechnungspflicht noch einige Ausnahmen und Übergangsregelungen, dennoch ist es für Hilfsmittelerbringer:innen, die eine Branchensoftware nutzen, schon jetzt wichtig, dass ihre Software E-Rechnungen verarbeiten kann. Als erste Branchensoftware für Hilfsmittelerbringer:innen ermöglicht Optica Omnia die Verarbeitung von ZUGFeRD-Rechnungen von Sani Aktuell. Diese lassen sich problemlos verbuchen, sodass alle Rechnungsdaten direkt für Buchhaltung und Steuer genutzt werden können.

Optica Omnia: maßgeschneidert und zukunftssicher.

Optica Omnia wurde speziell für die Bedürfnisse von Hilfsmittelerbringer:innen entwickelt und gehört zu den leistungsfähigsten Branchensoftwarelösungen, die derzeit verfügbar sind. Das Besondere daran: Omnia deckt nicht nur alle Arbeitsprozesse ab und sorgt für eine erhebliche Entlastung im Arbeitsalltag. Die Software wird auch kontinuierlich weiterentwickelt und bietet dadurch Zukunftssicherheit. Ob E-Rechnung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) oder kommende Entwicklungen im Gesundheitswesen: Mit Optica Omnia sind Hilfsmittelerbringer:innen optimal für die digitale Zukunft aufgestellt.

Mehr zur Optica Omnia und allen Vorteilen erfahren Sie hier.

Optica Omnia: die clevere Software für das Sanitätsfachhandel und Gesundheitshandwerk

Optica Omnia ist eine Branchensoftware, die Sie entlang des gesamten Versorgungsprozesses unterstützt – mit allen Funktionen in einer Software. Das Ergebnis: weniger Programmchaos, mehr Effizienz. Auch dank verschiedenster Schnittstellen zu Programmen wie Rothballer oder medilogic.

Mehr erfahren

Software

Auf die Schnittstellen kommt es an

Warum Hilfsmittelerbringer:innen darauf achten sollten, dass ihre Branchensoftware mit anderen Softwarelösungen kommunizieren kann.

Frau sitzt vor Computer und hat Kundenportal MeinOptica offen

Software

Alles auf einen Blick: Wie Kundenportale den Betriebsalltag erleichtern

Ein digitales Kundenportal bündelt relevante Daten und Informationen an einem Ort, erleichtert den Betriebsalltag und bietet wertvolle Einblicke in…

Illustration: Sprechblase mit Waage für die Rubrik Ratgeber Recht

Ratgeber Recht

Hilfsmittelerbringende für E-Rechnung gut aufgestellt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung sukzessiv verpflichtend – auch für Hilfsmittelerbringende. Was bedeutet das konkret? Dr. Dr. Thomas Ruppel…

Ratgeber Recht Illustration

Ratgeber Recht

Richtig werben - rechtliche Fallstricke erkennen

Erfolgreich zu therapieren reicht schon lange nicht mehr aus - Therapeut:innen sind auch immer Akteure im Gesundheitsmarkt und müssen sich gegenüber…

Ratgeber Recht

Umsatzsteuer in der Heilmittelpraxis

Behandlungsleistungen sind grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig. Wo die Umsatzsteuer trotzdem mitgedacht werden muss und wo Fallstricke lauern.

Therapeut mit Zusatzqualifikation behandelt Frau

Praxis & Betrieb

Zahlen sich Zusatzqualifikationen aus?

Für den wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis ist ein tragfähiges Konzept entscheidend. Zusatzqualifikationen können dabei eine wichtige Rolle spielen.…

Ergotherapeutin lacht mit Junge mit Cerebralparese

Zukunft Praxis

Spezialisierung: Spitzes Angebot

Während die einen Praxen sich möglichst breit aufstellen, bevorzugen andere ganz bewusst die Spezialisierung. Denn die Nische bietet durchaus…

Eine Frau, möglicherweise Physiotherapeutin, klebt Post-Its an eine Glaswand

Zukunft Praxis

Qualitätsmanagement: Wie Sie mit System Ihre Praxis stärken

Qualitätsmanagement kann die Abläufe in der eigenen Praxis schneller und reibungsloser machen. Ein Blick auf sinnvolle Schritte und wesentliche…

Ältere Dame bezahlt ihre Zuzahlung mit EC-Karte

Abrechnung

Zuzahlungen für Heilmittelverordnungen: Was Therapeut:innen wissen müssen

Wie kommen Sie an Ihre Zuzahlungen? Ein Überblick und Leitfaden zu dem zentralen Abrechnungsthema für Heilmittelpraxen.

!
Suchen Sie eine neue Branchensoftware?