Status Quo TI: Ergo, Logo & Podo auf der Datenautobahn

2024 ist es soweit: Auch Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen können an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden. Die aktuellen Fakten zur „Datenautobahn im Gesundheitswesen“ haben wir für Sie zusammengetragen.

Junge Frau mit Tablet

Die Euphorie in Heilmittelpraxen ist verhalten, wenn es um die Anbindung an die Telematikinfrastruktur geht: Zu viele Fragen sind da noch unbeantwortet, zu wechselhaft die Faktenlage und generell scheinen die Hürden vielen Therapeut:innen zu groß, die sich da am Horizont abzeichnen. Doch eines steht fest: Die „Datenautobahn für das Gesundheitswesen“ kommt. Damit Sie die Anschlussstelle TI nicht verpassen, haben wir den aktuellen Status Quo für Sie zusammengetragen und navigieren mit Ihnen gemeinsam die nächsten Schritte.  

Eintrittskarten in die TI: eHBA und SMC-B-Karte

Der Startschuss zur Anbindung von Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen an die TI fällt 2024. Dann startet auch für sie die Ausgabe von elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) und Praxisausweis (SMC-B-Karte). Die eHBA ist eine personenbezogene Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen innerhalb der TI ausweisen können. Mit der SMC-B-Karte erkennt die TI Ihre Praxis und gewährt Ihnen den Zugang. Die Antragstellung erfolgt digital über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Den genauen Startschuss für die Antragstellung wird das eGBR geben. Dort werden Sie dann Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Nach Prüfung aller notwendigen Daten und Unterlagen, wie etwa der Berufserlaubnisurkunde oder der IK-Nummer, erhalten Sie eine Servicenummer, mit der Sie auf einen von der gematik zugelassenen Ausweishersteller zugehen können, zum Beispiel d-trust.  

  • Startschuss TI für Ergotherapie, Podologie und Logopädie: 2024
  • Notwendige Ausweise: elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) und Praxisausweis (SMC-B-Karte)
  • Die Ausweisbeantragung erfolgt digital beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR).
  • Ausstellung durch von der gematik zugelassene Hersteller
  • Zur Pflicht wird die Anbindung an die TI ab 2026 mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Verordnung (eVO).

Fahren auf der Datenautobahn: Nicht ohne Konnektor, Kartenterminal & Software

Die TI vernetzt wie eine Datenautobahn alle Akteur:innen im Gesundheitswesen in einem sicheren, geschlossenen System. Sie ermöglicht einen unkomplizierten Datenaustausch und vereinfacht viele Prozesse: So können Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen zukünftig in Echtzeit auf aktuelle Patientendaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen oder über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) medizinische Dokumente elektronisch, schnell und sicher versenden und empfangen. Um auf der „Datenautobahn“ mitfahren zu können, benötigen Therapeut:innen geeignete „Fahrzeuge“:

Der Konnektor stellt eine sichere Verbindung zur TI her. Das Kartenterminal liest Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus und ist quasi das „Schlüsselloch“ für eHBA und SMC-B-Karte. Dabei wird es zukünftig zudem mobile Geräte geben, damit Therapeut:innen auch auf Hausbesuchen mit der TI verbunden bleiben. Um schließlich auf der Datenautobahn navigieren zu können, braucht es in Praxen auch eine TI-fähige Praxissoftware, wie zum Beispiel Optica Viva. 

Staufalle Praxissoftware: Was sie in Zukunft können muss

Die Einführung einer TI-fähigen Praxissoftware ist der komplexeste Teil auf dem Weg zur TI. Deswegen sind Heilmittelerbringer:innen gut beraten, wenn sie sich bereits jetzt umfassend damit auseinandersetzen. „Es gibt viele Praxen, die noch sehr wenig digitalisiert sind“, berichtet Bettina Simon, Vorstandsmitglied im Deutschen Verband Ergotherapie e.V. (DVE). „Wenn die TI Pflicht wird, ist es sinnvoll, dass die Therapeut:innen bereits vorab mit dem digitalen Arbeiten und ihrer Praxissoftware vertraut sind“, so Bettina Simon. Nutzen Sie bereits eine Praxissoftware, sollten Sie sich die Frage stellen, ob Ihre Lösung TI-fähig ist: 

  • Wie funktioniert die Anbindung meiner Praxissoftware an die TI?
  • Stellt mir mein Softwareanbieter alle Geräte für die Anbindung an die TI bereit?
  • Welche Serviceleistungen bietet mein Softwareanbieter bei der Anbindung an die TI?
  • Sind über meine Software alle Fachdienste und Anwendungen der TI nutzbar (KIM, ePA, Medikationsplan (eMP), Notfallmanagement,…)?
  • Was kostet die Anbindung und Nutzung der TI bei meinem Anbieter? 
  • Und was kostet die TI bei anderen Softwareanbietern?

ipp: Steht für Sie ein Wechsel der Praxissoftware an oder die Einführung noch gänzlich bevor, sollten Sie jetzt starten! Denn dann bleibt noch genügend Zeit, sich rechtzeitig mit allen Funktionen der Lösung vertraut zu machen. Informieren Sie sich jetzt umfassend über TI-fähige Praxissoftware! Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei allen Schritten der Implementierung

Maut auf der Datenautobahn: Wer zahlt das eigentlich alles?

Die Nutzung der Telematikinfrastruktur ist nicht kostenfrei. Investieren müssen Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen in Hardware und Software, die Nutzung der Fachdienste und auch die eHBA und SMC-B-Karte kommen nicht ohne Kosten aus. Wichtig für Sie: Sie bleiben nicht darauf sitzen! Denn die Anbindung an die TI wird fast vollständig refinanziert. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Dabei wurde die Vereinbarung zur Refinanzierung bereits mehrmals angepasst und ist weiterhin in Bewegung. Bettina Simon berichtet: „Die Kostenerstattung für Ergotherapeut:innen wird erst ab 2024 verhandelt. Dabei sind nur geringe Abweichungen zu den Regelungen für Physiotherapeut:innen zu erwarten. Deswegen beobachten wir derzeit sehr genau die dortigen Entwicklungen“.

Verkehrsfunk: Wie ist die Refinanzierung aktuell geregelt?

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber zuletzt entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen ab dem 1. Juli 2023 neu zu gestalten. Wo bisher einmalig die Installationskosten eingereicht werden konnten und es zusätzlich eine monatliche Pauschale für den laufenden Betrieb gab, erhalten Praxen ab sofort ausschließlich eine monatliche TI-Pauschale, höher als bisher und abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Dabei ist davon auszugehen, dass die Paketanbieter für TI-Hard- und Software ihre Preismodelle entsprechend weg von einem Einmalpreis für die Anschaffung hin zu einem monatlichen Honorar für die Bereitstellung aller notwendigen Komponenten anpassen werden. 

  • Die Refinanzierung ist seit dem 1. Juli 2023 über monatliche Pauschale geregelt.
  • Die Beantragung der Refinanzierung erfolgt im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands.
  • Eine Anpassung der Preismodelle von Paketanbietern für TI-Hard- und Software entsprechend der neuen Refinanzierungsregeln ist zu erwarten.

Fahrerlaubnis: Ihre nächsten Schritte zur TI

  1. Bleiben Sie informiert! Für regelmäßige Updates zum Status Quo auf der „Datenautobahn im Gesundheitswesen“ abonnieren Sie gerne unsere TI-News
  2.  Prüfen Sie, ob Ihre vorhandene Praxissoftware TI-fähig ist (z.B. Optica Viva
  3. Vergleichen Sie die Angebote von Softwareanbietern!
  4. Neue Software: Starten Sie frühzeitig mit der Einführung. So bleibt Ihnen genügend Zeit, sich vor Ihren ersten Fahrversuchen auf der Datenautobahn mit der neuen Lösung vertraut zu machen. 
     

Die Chancen der Digitalisierung nutzen: jetzt unverbindlich registrieren

Sobald die Förderungsmodalitäten für die Nutzung der TI für Ergotherapie, Logopädie und Podologie verbindlich festgelegt sind, kommen wir automatisch auf Sie zu: Wir können Ihnen die nötige Infrastruktur stellen, für die sichere Anbindung sorgen und Sie im Rahmen der Nutzung unterstützen. Dadurch werden Sie in Zukunft bestens digital angebunden sein – ganz einfach und sicher.

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